ÖPNV

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) besteht als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge aus Bussen, Bahnen und Taxen und ist für die Mobilität vieler Bevölkerungsgruppen von besonderer Bedeutung. Für Jüngere und Ältere stellt der ÖPNV oftmals die einzige Möglichkeit des motorisierten Verkehrs dar. Hinzu kommt, dass die Attraktivität einer Region für Unternehmen und Bevölkerung auch davon abhängt, ob sie für nicht-motorisierte Arbeitnehmer und Bewohner gut erreichbar ist.
Entscheidend ist, die gesamte Region – insbesondere die Gewerbegebiete – bedarfsgerecht anzubinden und zu erschließen. Zur Attraktivitätssteigerung sollten weitere Regionen in die beiden großen Verkehrsverbünde Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und Großraum-Verkehr Hannover (GVH) aufgenommen werden. Nicht hinnehmbar ist, wenn im ländlichen Raum nur noch die Schülerverkehre das Rückgrat der Nahverkehrsversorgung bilden. Darüber hinaus ist die Taktung des öffentlichen Nahverkehrs auf Schiene und Straße immer wieder zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren.
Der öffentliche Nahverkehr steht vor besonderen Herausforderungen. Wird im ÖPNV durch Fahrpreisvorgaben in den Markt eingegriffen, muss ein Ausgleich erfolgen, damit eine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung möglich ist. Auch eine Busförderung darf nur dem Fahrgast dienen. Der Einsatz von umweltfreundlichen, komfortablen, behindertengerechten Linienbussen ist zu unterstützen. Sofern das Land hierfür eine Förderung vorsieht, muss diese so ausgestaltet sein, dass sie allen Fahrgästen zugutekommt. Die öffentliche Hand kommt nicht umhin, sich finanziell für den ÖPNV zu engagieren, d. h. den fehlenden Differenzbetrag zur Sicherung von Investitionen und Betrieb des Nahverkehrs selbst aufzubringen, wenn von den Aufgabenträgern bestimmte Tarife vorgegeben werden.
Aus ordnungspolitischer Sicht müssen Marktregelungen gewährleisten, dass gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen auch für private Anbieter gelten und diesen ermöglichen, entsprechende Verkehre eigenwirtschaftlich durchzuführen. Gerade die privaten, meist inhabergeführten Busunternehmen sind Ansprechpartner für die Schulen und Landkreise vor Ort. Sie sind unter anderem in der Lage, kurzfristig unvorhersehbare Fahrplanänderungen umzusetzen und zahlen dort ihre Steuern. Es ist sicherzustellen, dass das Know-how dieser An­bieter bei Planung und Durchführung des Nahverkehrsangebots erhalten bleibt.
Zunehmend müssen gewerbliche Anbieter mit alternativen Bedienungsformen wie Bürgerbussen konkurrieren. Der Staat bezuschusst solche Linienverkehre von ehrenamtlichen Fahrern. Solche Bedienungsformen sollten aber lediglich dort ergänzend angeboten werden, wo kommerzielle Anbieter kein Nahverkehrsangebot gewährleisten.
Eine weitere wichtige Säule des Nahverkehrs bildet das Taxi- und Mietwagengewerbe. Es ermöglicht insbesondere Älteren, Kindern, Schülern und mobilitätseingeschränkten Menschen vor allem im ländlichen Raum zuverlässige und flexible Mobilität. Auch künftig sollen Taxi- und Mietwagenunternehmen den ÖPNV mit Bus und Bahn ergänzen und stärken. Eine Modernisierung der Personenbeförderung und damit notwendige Änderungen am Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der darauf aufbauenden Vorschriften (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft), Freistellungsverordnung) dürfen weder einseitig zulasten des Taxi- und Mietwagengewerbes gehen, noch dürfen einzelne Angebotsformen gegenüber anderen regulatorisch bevorteilt werden.
Die verstärkte und vernetzte Nutzung von öffentlichem Nahverkehr, Fahrrädern, Pedelecs / E-Bikes, Mitfahrportalen, Carsharing und umweltfreundlichen Mobilitätsdienstleistungen sowie eine geringere CO2- und Stickoxid-Bilanz des Fuhrparks und des Fuhrparkmanagements in Städten und Unternehmen ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für das Verkehrsgewerbe. Hier kann auch ein kommunales und betriebliches Mobilitätsmanagement, das unter Einbeziehung der Verkehrswirtschaft zu entwickeln ist, einen Beitrag leisten.
Forderungen unserer IHK
  • Flächendeckende Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleisten
  • Die großen Verkehrsverbünde HVV und GVH ausweiten
  • Anbindung von Gewerbegebieten an den Nahverkehr sicherstellen
  • Taktung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße prüfen und ggf. optimieren
  • Finanzierung des Nahverkehrs verbessern und Zweckbindung der Mittel gewährleisten
  • Wettbewerb zwischen privaten und kommunalen Anbietern zu gleichen Bedingungen gewährleisten
  • Änderung des PBefG dürfen nicht einseitig zulasten des Taxi- und Mietwagengewerbes gehen und keine einzelnen Angebotsformen bevorteilen
  • Wettbewerbsversagen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch geeignete und effiziente Marktregelungen verhindern
  • Mobilitätsmanagement für Unternehmen und Städte fördern