ÖPNV und Radverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht abseits des motorisierten Individualverkehrs und des Rad- und Fußverkehrs Mobilitätslösungen für große Teile der Gesellschaft. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Leistungen des Bildungs- und Gesundheitswesens, des Einzelhandels, der Kultur und von Freizeiteinrichtungen u.a. sind für sämtliche Bevölkerungsgruppen wichtig.
Im IHK-Bezirk besteht der ÖPNV im Wesentlichen aus dem schienengebundenen Regionalverkehr, den urbanen und ländlichen Busverkehren sowie – als Teil der Daseinsvorsorge – Taxi- und Mietwagenverkehren. Reguläre Linienverkehre werden dabei mit wachsender Bedeutung durch flexiblere, kleinteiligere Angebote ergänzt. Für die Attraktivität eines Standortes ist die Anbindung an den ÖPNV ein entscheidender Faktor, weil nur mit einer guten ÖPNV-Erreichbarkeit ganzheitlich das Gewinnen und das Halten von Fachkräften gelingen kann. Von besonderer Relevanz sind hierbei die Anbindung von Gewerbegebieten sowie die Verkehre vom ländlichen Raum in die Zentren und andersherum.
Klar ist: Wenn der ÖPNV Anteile am Modal-Split hinzugewinnen soll, muss das Regelangebot ausgeweitet und um flexiblere Angebote ergänzt werden. Hierfür bedarf es kurzfristig eines höheren finanziellen Engagements der Aufgabenträger. Nicht hinnehmbar ist, wenn im ländlichen Raum nur die Schülerverkehre das Rückgrat der Nahverkehrsversorgung bilden. Der ÖPNV gewinnt durch eine signifikant gesteigerte Taktung, moderne und emissionsarme Fahrzeuge, digitalisierte Ticket- und Informationssysteme und durch den Ausbau von Mobilitätsstationen an Attraktivität. Ein besseres Angebot überzeugt Pendler vom ÖPNV. Eine Ausweitung ist insbesondere in Tagesrandzeiten erforderlich. Im Regionalverkehr hat die Beförderungsqualität eine hohe Bedeutung. Die Fahrgäste legen dabei Wert auf eine hohe Verfügbarkeit von Sitzplätzen, eine zeitgemäße Fahrzeugausstattung sowie WLAN-Ausrüstung und Lademöglichkeiten für Smartphones und Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern. Die öffentliche Hand kommt deshalb nicht umhin, sich finanziell stärker für den ÖPNV zu engagieren, um Investitionen in Fahrzeuge und den Betrieb zu ermöglichen.
Um den Umstieg auf den ÖPNV zu ermöglichen, ist – wo sinnvoll – zudem die Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten am Stadtrand erforderlich.
Mit Blick in die Zukunft ist es von Vorteil, weitere Bereiche in die beiden großen Verkehrsverbünde Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und Großraum-Verkehr Hannover (GVH) aufzunehmen und das Tarifsystem einfacher und kostengünstiger zu gestalten.
Antriebswende
Zahlreiche Unternehmen investieren in alternative, emissionsärmere bzw. emissionsfreie Antriebsformen. Dies gilt sowohl für Züge, Busse als auch für Taxen und Mietwagen. Gerade kleinere, im ÖPNV fahrende Busunternehmen erhalten jedoch bis heute kaum spürbare Unterstützung, um in umweltfreundliche, komfortable und behindertengerechte Linienbussen investieren zu können.
Neue Bedienformen
Der ÖPNV-Regelbetrieb wird heute sowohl durch neue Angebote der etablierten Anbieter als auch durch neu auf dem Markt auftretende Unternehmen ergänzt. Moderne (On-Demand-)Shuttles können den ÖPNV kundenfreundlich und digitalisiert sowohl in frequenzarmen Zeiten als auch an den Randbereichen des Netzes flexibel ergänzen. Die Bündelung verschiedener Angebote erfolgt sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum an neuen Mobilitätsstationen („Switch Points“), die an Knotenpunkten unter Einbindung möglichst vieler Angebote und Anbieter aufgebaut werden sollten.
Bürgerbusse können den ÖPNV dort ergänzen, wo kommerzielle Anbieter kein Nahverkehrsangebot gewährleisten. Eine weitere wichtige Säule des Nahverkehrs bildet daneben das Taxi- und Mietwagengewerbe. Es ermöglicht insbesondere Älteren, Kindern, Schülern und mobilitätseingeschränkten Menschen vor allem im ländlichen Raum zuverlässige und flexible Mobilität. Auch künftig sollen Taxi- und Mietwagenunternehmen den ÖPNV mit Bus und Bahn ergänzen und stärken. Hierfür braucht es insbesondere im Vergleich zu neuen Anbietern ähnlicher Leistungen eine faire Verteilung zwischen Rechten und Pflichten. Das reformierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt den Markt und die Rechte und Pflichten von Taxi- und Mietwagengewerbe in Abgrenzung zur Shared-Mobility in Form von Ride-Pooling-Diensten.
Die IHKLW spricht sich für eine faire Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Anbietern und zugleich für die Etablierung neuer Mobilitätsangebote in der Region aus.
Radverkehr
Gut ausgebaute und ausgeschilderte, sichere Radwege sind ein Beitrag zu guter Nahverkehrsmobilität. Dies gilt sowohl in den Zentren als auch – bis zu einer gewissen Entfernung – für die Wege vom Land in die Stadt und zurücl
Getrennte Wegeführungen von MIV/ÖPNV/Güterverkehr und Radverkehr reduzieren Unfallgefahren und erhöhen die Verkehrsqualität, eine gemeinsame Nutzung einzelner Trassen erhöht das Konfliktpotential. Neben der qualitativen Ertüchtigung bestehender Radwege muss das Radwegenetz insbesondere entlang von Bundes- und Landesstraßen weiter ausgebaut werden. Entlang größerer Trassen bietet sich die Realisierung eines alternativen Radverkehr-Hauptstraßennetzes auf anderen Routen als dem KFZ-Hauptverkehrsstraßennetz an. Der ruhende Radverkehr benötigt im Innenstadtkern mehr Abstellflächen z.B. durch Fahrradparkhäuser und Locker-Boxen für das Gepäck.
Die IHKLW fordert
- die Attraktivität des Nahverkehrs insgesamt ohne Benachteiligung des motorisierten Individualverkehrs zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Nahverkehrs z.B. durch eine engere Taktung zu verbessern
- mehr Mittel in die Infrastruktur, neue emissionsarme Fahrzeuge, qualifiziertes Personal und die Digitalisierung und den Betrieb des ÖPNV zu investieren
- die Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern zu verbessern
- neue Mobilitätsformen wie ergänzende On-Demand-Services zu etablieren
- den rollenden und ruhenden Radverkehr auszubauen und zu stärken
