Lkw-Maut
Aufgrund der nachgewiesenen starken Infrastrukturbelastungen durch Lkw-Verkehre lehnt die Wirtschaft die derzeit geltenden Bestimmungen zur Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen nicht grundsätzlich ab. Bei einer Nutzerfinanzierung sind die Einnahmen jedoch zweckgebunden zu verwenden und in den Finanzierungskreislauf Straße zurückzubringen. Die Infrastrukturfinanzierung durch Mauteinnahmen muss dabei von der allgemeinen Haushaltslage abgekoppelt werden.
Forderungen unserer IHK
- Verbindliche Zweckbindung der Mauteinnahmen durch direkte Vereinnahmung durch die Infrastrukturgesellschaft sicherstellen