Innovative Nutzfahrzeuge

Die Zulassung innovativer Nutzfahrzeuge wie des sogenannten Lang-Lkws kann ein Beitrag zur effizienteren Nutzung der Infrastruktur und zur Entlastung der Umwelt und des Straßennetzes sein. Seit dem 1. Oktober 2019 sind auch Lang-Lkw Typ 1 in 13 Bundesländern zugelassen, was eine Ausweitung der sogenannten Positivliste nach sich zog. Nur Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich nach wie vor nicht am EInsatz der Lang-Lkw. Aus Sicht unserer IHK bleibt es notwendig, das gesamte Autobahn- und das geeignete Bundesstraßennetz für Lang-Lkw zuzulassen. Planungsträger sind angehalten, dem Bedarf entsprechend dimensionierte Straßen und Parkstände vorausschauend zu entwerfen. Außerdem sollten zum Beispiel zur Verbesserung der Aerodynamik weitere Abweichungen von den maximalen Fahrzeugabmessungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) am Fahrzeug ermöglicht werden, wenn dadurch ausschließlich emissionsmindernde Effekte erzielt werden und keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht.
Forderungen unserer IHK
  • Bundesweit Autobahnen sowie geeignete Bundesstraßen für den Lang-Lkw freigeben
  • Abweichungen von den maximalen Fahrzeugabmessungen nach der StVO bei emissionsmindernden Maßnahmen erlauben
  • Fahrzeuglänge bei der Dimensionierung von Straßen und Parkständen berücksichtigen