Planung und Genehmigung

Ein weiterer Hemmschuh beim Ausbau der Infrastruktur ist die Planung, die in Deutschland immer noch zu lange dauert. Bund als auch Land sind dabei, an mehreren kleineren Stellschauben zu drehen, um die Verfahren zu beschleunigen.
Aus Sicht unserer IHK böte es sich an, den Instanzenweg für besondere Infrastrukturprojekte direkt und unmittelbar auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als erste und letzte Instanz zu beschränken.
Unsere IHK hält es außerdem für notwendig, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben moderner und effizienter zu gestalten. Die Beteiligung sollte frühzeitiger, offener und in der Regel digital erfolgen. Die Genehmigungsbehörden sollten bei Fragen zur Durchführung von Anhörungsterminen einen größeren Ermessensspielraum haben. Selbstverständlich müssen die Interessen aller Betroffenen in den Verfahren berücksichtigt werden. Es sind aber Wege zu finden, um langwierige und teure Anhörungsverfahren abzukürzen. Deutlicher als bisher ist zwischen der politischen Grundsatzentscheidung für ein bestimmtes Projekt und den planungsrechtlich erforderlichen Genehmigungsverfahren zu trennen. Weitere Lösungsansätze zur Planungs- und Umsetzungsbeschleunigung hat die „Reformkommission Bau von Großprojekten“ und das anknüpfende „Innovationsforum Planungsbeschleunigung“ dem Bund in den Jahren 2015 bzw. 2017 präsentiert. Es gibt also kein Erkenntnisdefizit, sondern vielmehr Probleme mit der Realisierung.
Es gilt nun, die Vorschläge der Reformkommission und des Innovationsforums umzusetzen. Außerdem ist die materielle Präklusion durch die EU-Gesetzgebung neu zu regeln. Andernfalls drohen Verwaltungsverfahren durch außerhalb der Frist vorgebrachte Einwendungen noch mehr in die Länge gezogen zu werden. Die Bundesregierung muss hierzu in Brüssel aktiv werden. Auch die übliche Praxis des „Gesehen-Vermerks“ wird kritisiert (unter anderem durch den Bundesrechnungshof 2004). Er sollte abgeschafft werden, zumal der Bund ohnehin große Teile des Bundesfernstraßenbaus in eigener Regie durchführen wird. Pilotvorhaben, die gegebenenfalls diese oder weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung umsetzen, sollten bei zentralen Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel der A 39, dem Bestandsstreckenausbau im Rahmen des Alpha-E-Projekts oder der Schleuse Lüneburg bei Scharnebeck in unserem IHK-Bezirk getestet werden.
Neben den die Planungsabläufe betreffenden Schwierigkeiten haben sich in den vergangenen Jahren vor allem zu geringe Planungskapazitäten als Flaschenhals entpuppt. Die Bauverwaltungen beim Bund und im Land müssen verkehrsträgerübergreifend durch mehr Personal wieder in die Lage versetzt werden, die Planverfahren ohne Verzögerungen durchzuführen und abzuschließen.
Für eine Reform des Planungsrechts empfiehlt unsere IHK auch, sich die Planungspraxis unserer Nachbarn anzuschauen. Vor allem die Niederlande und Dänemark sind Beispiele dafür, dass Planungsprozesse auch unter Einhaltung aller EU-Vorschriften und der Aarhus-Konvention deutlich zügiger ablaufen können. So sollte geprüft werden, ob nicht auch in Deutschland – wie in den Niederlanden – Verwaltungsgerichten eine Frist von sechs Monaten gesetzt werden kann, innerhalb derer sie bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu einem Urteil kommen müssen. Ferner könnten durch das Parlament beschlossene Baugesetze wie in Dänemark ein Instrument zur Planungsbeschleunigung von Infrastrukturvorhaben sein.
Forderungen unserer IHK
  • Planungs- und Realisierungszeiträume verkürzen
  • Planungspraxis bei Nachbarstaaten wie Dänemark oder Niederlande anschauen und gegebenenfalls adaptieren