Finanzierung Infrastruktur

Bund und Länder müssen die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 konsequent ausfinanzieren und die Infrastrukturinvestitionen auf hohem Niveau verstetigen. Hier steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn seit Jahren nicht gut da. Zwar hat die Politik für Verkehrsinfrastrukturen seit Mitte der 2010er Jahre zusätzliche Milliarden bereitgestellt. In Anbetracht der Herausforderungen und der Versäumnisse in den Vorjahren reicht diese Summe aber trotzdem nicht aus. Die Investitionen müssen also weiter erhöht werden, um der Wirtschaft Planungssicherheit für den Aufbau zusätzlicher technischer und personeller Kapazitäten zu ermöglichen.
Notwendig ist eine solide Finanzierungsgrundlage, losgelöst von den Haushaltsperioden und den damit verbundenen Haushaltsschwankungen. Mit der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes ist beim Verkehrsträger Straße ein Schritt in die richtige Richtung getan, den unsere IHK befürwortet. Wichtig: Trotz der künftigen Zentralisierung müssen weiterhin ausreichende Planungskompetenzen in den Regionen bleiben. Außerdem dürfen die in Planung befindlichen Projekte durch die Gründung der Autobahn GmbH nicht verzögert werden. Für den Ausbau und die Instandhaltung müssen neben den Mitteln aus der Nutzerfinanzierung langfristig und bedarfsgerecht Finanzmittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls vorstellbar ist es – auch in Ergänzung –, wieder größere Teile des Mineralöl- bzw. Energiesteueraufkommens für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu binden und nicht qua Beschluss immer wieder zur Finanzierung anderer politischer Ziele zu nutzen. Grundsätzlich darf der Staat nicht aus seiner Verantwortung für den Infrastrukturausbau im Rahmen der Daseinsvorsorge entlassen werden.

Forderungen unserer IHK
  • Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 konsequent umsetzen bzw. vorantreiben
  • Infrastrukturfinanzierung deutlich aufstocken, verstetigen und langfristig sichern