Bürgschaften des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen steht gewerblichen Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie Angehörigen freier Berufe, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen wollen, mit Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Seite.
Die Voraussetzungen, unter denen solche Gewährleistungen übernommen werden können, ergeben sich aus der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 561 KB). Das Land übernimmt Bürgschaften nur, wenn die zu finanzierenden Maßnahmen sonst nicht durchgeführt werden können ('Subsidiaritätsprinzip'). Bevor Sie eine Landesbürgschaft beantragen, sollten Sie alle anderen Angebote (insbesondere NBB-Bürgschaften) prüfen.
Informationen hierzu erhalten Sie durch den Mandatar des Landes, die PricewaterhouseCoopers GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Tel. 0511 / 53 57 - 5525).