Präqualifikation von Bauunternehmen für öffentliche Aufträge

In der Regel müssen Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bei jedem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber umfängliche Eignungsnachweise nach § 8 Nr.3 Abs. 1 VOB/A vorlegen - dies ist jedes Mal ein erheblicher Aufwand. Seit 2006 können Unternehmen ihre Eignung für Bauaufträge des Bundes von einer der folgenden akkreditierten Stellen zertifizieren lassen:
Bei der Präqualifizierung reichen die Unternehmen die Unterlagen bei einer Präqualifizierungsstelle zur Prüfung ein. Nach erfolgter Prüfung erhalten sie ein Zertifikat und werden in eine bundesweite Internetliste eingetragen, die zentral von einem Verein für Präqualifikation verwaltet wird und auch für sonstige Auftraggeber abrufbar ist. Die Zertifizierung erfasst alle auftragsunabhängigen Eignungsnachweise und gilt grundsätzlich für ein Jahr. Diese Eintragung ersetzt die nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A erforderlichen Eignungsnachweise für einzelne Leistungsbereiche oder für Komplettleistungen. Im Detail wird das Präqualifizierungsverfahren vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der Leitlinie vom 25. April 2005 geregelt. Das Präqualifikationsangebot der einzelnen Zertifizierungsstellen, das sich in Leistungsspektrum und Gebühren erheblich unterscheidet, kann unter den angegebenen Internetadressen abgerufen werden.