Achtung Adressbuchschwindel

Teurer Eintrag in vermeintlichen Branchen- oder Adressbüchern und gefälschte Rechnungen von Amtsgerichten

Unterschreiben Sie keine Formulare, in denen Sie lediglich ihre Unternehmensdaten bestätigen sollen. Hierbei handelt es sich oft um Verträge, für die mehrere hundert Euro im Jahr fällig werden.
Tausende von Unternehmern tappen jedes Jahr in die Falle. Sie unterschreiben diese oft offiziell aussehende Formulare und schließen damit unwissentlich teure Verträge, - meist ohne nennenswerte Gegenleistung.
Die Betroffenen fallen auf Briefe oder E-Mails mit offiziell klingenden Namen herein, in denen suggeriert wird, man solle lediglich seine Unternehmensdaten auf ihre Richtigkeit kontrollieren oder es handle sich um behördliche Forderungen aus Pflichtveröffentlichungen.

Angebote getarnt als amtliche Rechnungen

Besonders betroffen sind Gründer, da Veröffentlichungen im Handelsregister häufig genutzt werden, um den neuen Unternehmen Datenbank- oder Branchenbucheinträge, Urkunden über die Handelsregistereintragung und Ähnliches "anzubieten". Dabei wird leider oft gezielt versucht, die Unternehmer zu täuschen und den Eindruck zu vermitteln, sie wären verpflichtet einen bestimmten Betrag zu bezahlen.
Erst aus dem Kleingedruckten ergibt sich dann, dass mit der Unterschrift ein Eintrag in einer Internetdatenbank oder ähnliches für viele Hundert Euro im Jahr gebucht wurde - verbindlich für mehrere Jahre. Andere Formulare erscheinen wie offizielle Rechnungen, die dann versehentlich bezahlt werden. Eine Rückforderung gelingt meist nicht.
Gerade Existenzgründer wissen häufig nicht, dass sie als Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Wir empfehlen daher allen Unternehmern dringend, sehr vorsichtig zu sein und alle Angebote (einschließlich der AGB) kritisch zu prüfen. Auch Mitarbeiter sollten entsprechend informiert werden, damit sie z. B. im Stress einer Urlaubsvertretung nicht in die Falle tappen.

Wenn Sie bereits unterschrieben haben

Fechten Sie den Vertrag möglichst sofort nach Erhalt einer Rechnung wegen Täuschung an und erklären vorsichtshalber hilfsweise die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nur so verhindern Sie eine ungewollte automatische Vertragsverlängerung. Versenden Sie die Anfechtung und Kündigung per Einwurf-Einschreiben und bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und des Einlieferungsbelegs auf. Weisen Sie eventuell eingeschaltete Inkassounternehmen schriftlich darauf hin, dass Sie die Forderung bestritten haben.