Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.
Seit Januar 2018 können Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen.
Zusätzlich verlangt § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, dass ab dem 1. Januar 2024 professionell am Prozess Beteiligte, einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen haben. Auch öffentlich bestellte Sachverständige werden dadurch verpflichtet sein. Dies bedeutet, dass regelmäßig für Gericht tätige Sachverständige zum 1. Januar 2024 entsprechend technisch aufgestellt sein müssen.
Für Sachverständige kommen folgende sichere Übermittlungswege (vgl. § 130a ZPO) in Betracht:
  • absenderbestätigte DE-Mail
  • andere besondere elektronische Postfächer bzw. Versanddienste, für deren Einrichtung ein Ident-Verfahren durchlaufen werden muss (z. B. Mein Justizpostfach“ - MJP)
Neben der Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges müssen elektronisch erstellte und übermittelte Gutachten gemäß Sachverständigenordnung stets zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem Funktionsäquivalent versehen werden, um sicherzustellen, dass eine eventuell nachträglich erfolgte Veränderung des Gutachtens sichtbar ist.

Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Mit dem eBO können Sachverständige elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz, Anwälten und Behörden austauschen. Ein eBO kann für natürliche und juristische Personen eingerichtet werden. Daher eignet es sich vor allem für Sachverständige, die viele Gerichtsgutachten erstatten oder für Büros mit mehreren Sachverständigen.

Kostenpflichtige eBO-Anbieter

Kostenpflichtige eBO-Angebote sind erhältlich unter:

„Mein Justizpostfach“ (MJP)

Seit 2023 können Sachverständige und Bürger*innen für die Kommunikation mit der Justiz auch das kostenfreie „Mein Justizpostfach“ (MJP) im Pilotbetrieb nutzen. Das MJP steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung und kann im Vergleich zum eBO nicht für eine juristische Person, wie z.B. eine Sachverständigengesellschaft, eingerichtet werden. Das MJP soll dauerhaft kostenfrei angeboten werden.

De-Mail

Als weitere kostenpflichtige Alternative steht De-Mail zur Verfügung. Hier ist die Größe der zu übermittelnden Dateien auf 10 MB je Sendung stark begrenzt. Daher dürfte dieser Kanal bei der Übermittlung von Gutachten eher ungeeignet sein.