Was sollten Unternehmen jetzt im Hinblick auf die PPWR tun?

Von der PPWR betroffen sind mehr oder weniger alle Unternehmen, die mit Verpackungen oder verpackten Produkten in Berührung kommen. Ganz gleich, ob Sie diese produzieren, importieren oder vertreiben. Selbst reine Dienstleistungsunternehmen können davon betroffen sein. Es reicht, unter dem eigenen Logo verpackte Give-aways einzusetzen. Was können Sie tun?

Überblick verschaffen

Erstellen Sie eine Übersicht über alle Verpackungen, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden. Dazu gehören nicht nur „offensichtliche“ Verpackungen, sondern auch alle sonstigen Verpackungsbestandteile, wie Polstermaterial, Klebeband, Etiketten, Kantenschutz etc.

Rollen bestimmen

Bestimmen Sie Ihre Rolle(n) nach PPWR für jede eingesetzte Verpackung. Sind Sie Erzeuger, Importeur oder Vertreiber? Analysieren Sie Ihre Lieferketten und gleichen Sie Ihre Erkenntnisse in Zweifelsfällen mit Ihren Geschäftspartnern ab.
In welchen EU-Ländern sind Sie Hersteller? Sind Sie von Verschiebungen der Herstellerrolle betroffen? Informieren Sie sich dazu auch regelmäßig auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Sie produzieren oder vertreiben Verpackungsmaterial? Dann erhalten Sie im Moment wahrscheinlich zahlreiche Anfragen Ihrer Kunden. Stellen Sie entsprechende Informationen zusammen, um auskunftsfähig zu sein. Zwar definiert die PPWR nur den Zulieferer eines Erzeugers als Lieferanten, aber dieser wird seiner Auskunftspflicht in vielen Fällen nicht nachkommen können, ohne Daten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette abzufragen. Als Lieferant sind Sie jedoch nicht verpflichtet eine Konformitätserklärung nach den Vorgaben der PPWR zu erstellen. Dies obliegt ausschließlich dem Erzeuger.

Lieferkette einbinden

Als Erzeuger sollten Sie frühzeitig Ihre Lieferanten kontaktieren und Informationen und Nachweise anfordern. Lieferanten im Sinne der PPWR sind nach Artikel 16 verpflichtet, Ihnen alle Informationen und Unterlagen, die Sie brauchen, um Ihre Konformitätserklärung zu erstellen, auszuhändigen, einschließlich einer technischen Dokumentation nach Anhang VII der PPWR. Allerdings ist eher zweifelhaft, dass sich daraus ein zivilrechtlich durchsetzbarer Anspruch ergibt. Daher ist es empfehlenswert, zukünftig die Herausgabe dieser Informationen in die Lieferverträge einzubeziehen, um den Anspruch auch zivilrechtlich abzusichern. Dies gilt umso mehr bei nicht in der EU ansässigen Lieferanten.
Sie beziehen als Importeur Verpackungen oder verpackte Produkte aus Drittländern? Gehen Sie frühzeitig auf Ihre ausländischen Geschäftspartner zu und sorgen Sie dafür, dass diese bis August 2026 „PPWR-ready“ sind. Sichern Sie sich nach Möglichkeit vertraglich gegen Schäden ab, die aus einer Nichtkonformität seitens des ausländischen Erzeugers entstehen können.

Compliance-Organisation aufbauen

Schaffen Sie Prozesse zur systematischen Erfassung von Verpackungsdaten. Implementieren Sie ein System zur Dokumentation und Nachverfolgung. Definieren Sie ggf. Verantwortlichkeiten für die Durchführung der Konformitätsbewertung und die Erstellung der EU-Konformitätserklärung und/oder die Herstellerregistrierungen.

Rechtliche Entwicklungen beobachten

Viele Detailanforderungen der PPWR werden durch nachgelagerte Durchführungs- und delegierte Rechtsakte konkretisiert. Sie sollten die weitere Rechtsentwicklung kontinuierlich verfolgen und ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen.

Zukünftige Anforderungen schon heute im Blick haben

Auch wenn zukünftige Anforderungen, wie z. B. die Recyclingfähigkeit oder der Mindestrezyklatanteil, noch nicht im Konkreten geregelt sind, so ist heute schon absehbar, dass bestimmte Materialkombinationen und Verpackungsdesigns im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen kritisch zu bewerten sind. Suchen Sie ggf. schon jetzt nach Alternativen.
Aus diesem Grund sollten auch Produzenten und Lieferanten von Verpackungen bzw. Verpackungsmaterial up to date bleiben. Sind Ihre Produkte auch bei steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen noch marktgängig?