Welche Rollen gibt es gemäß der neuen EU-Verpackungs­verordnung?
Die EU-Verpackunsgverordnung PPWR betrachtet Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Entwicklung und Herstellung über die Nutzung bis hin zur Rücknahme und Verwertung. Dadurch entstehen unterschiedliche Rollen mit jeweils spezifischen Pflichten und Verantwortlichkeiten.
Neben dem bereits bekannten Hersteller als Adressanten der erweiterten Herstellerverantwortung nimmt nun der Erzeuger eine zentrale Rolle ein – er ist verantwortlich für die Konformität der Verpackung Wer diese Rollen in Bezug auf eine bestimmte Verpackung einnimmt, ist allein an der Legaldefinition zu bewerten. In vielen Fällen liegen diese nicht bei dem Unternehmen, das die Verpackung physisch produziert. Auch fallen beide Rollen nicht notwendigerweise demselben Unternehmen zu!
Um zu gewährleisten, dass Erzeuger ihre Pflichten erfüllen können und nur konforme Verpackungen in der EU bereitgestellt werden, definiert die PPWR weitere Rolle mit abgestuften (Sorgfalts-)Plichten:
- Lieferanten, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefern
- Importeure, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringen
- Vertreiber, die Verpackungen auf dem Markt bereitstellten, mit Ausnahme des Erzeugers oder des Importeure
Sammlung Rollen
Auch Fulfillment-Dienstleister nach Art. 3 Nr. 11 Verordnung (EU) 2019/1020 sind Adressaten besonderer Pflichten wenn sie mindestens zwei der folgenden Dienstleitungen anbieten:
- Lagerung
- Verpackung
- Adressierung
- Versand von Produkten ohne Eigentümer zu sein
Sie müssen sicherstellen, dass die Konformität der Verpackungen während Lagerung, Verpackung, Adressierung oder des Versands nicht beeinträchtigt wird (vgl. hierzu Art. 20 PPWR)
