Musterschreiben - PPWR mittelstandsfreundlich und einheitlich umsetzen (Deutsch)

Erstellen Sie hier mit unseren Musterschreiben in wenigen Minuten Ihre Stellungnahme – bevorzugt auf Englisch. Senden die das Schreiben per Mail oder Post an Frau Roswall.
Postadresse:
Ms. Jessika Roswall
Commissioner for Environment, Water Resilience and a Competitive Circular Economy European Commission
Rue de la Loi 200
1049 Brussels
Belgium

Sehr geehrte Frau Roswall,
als mittelständisches Unternehmen aus Deutschland wende ich mich mit großer Sorge und einer dringenden Bitte an Sie. Seit dem 12. August 2026 ist die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) grundsätzlich anzuwenden. Ihre praktische Ausgestaltung führt zu erheblichen organisatorischen und finanziellen Belastungen und gefährdet den grenzüberschreitenden Handel im europäischen Binnenmarkt.
Wir unterstützen die Ziele der PPWR: Verpackungsabfälle reduzieren, Ressourcen schonen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Diese Ziele erfordern jedoch verständliche, verhältnismäßige und europaweit praktikable Verfahren. Genau daran fehlt es derzeit.
Die PPWR führt neue Verpflichtungen für Erzeuger, Importeure, Lieferanten und Vertreiber sowie Hersteller ein. In der Praxis bleiben die Verantwortlichkeiten entlang komplexer Lieferketten jedoch oft unklar. Insbesondere bei Transportverpackungen ist häufig schwer zu beurteilen, wann die Verpackung ihre endgültige Form erreicht hat. Noch weiteren Auslegungsspielraum eröffnet Art. 21, wonach allein die Möglichkeit, dass die Konformität einer Verpackung beeinträchtigt werden kann, Erzeugerpflichten auslöst. Dies führt gegenwärtig u. a. dazu, dass die Auffassungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister in Deutschland den FAQs der EU-Kommission vom August 2026 widersprechen.
Die Erfüllung der Dokumentations- und Nachweispflichten setzt einen umfangreichen Informationsaustausch in der Lieferkette voraus. Auch wir werden mit umfangreichen Datenanforderungen konfrontiert. Dabei werden bereits jetzt oft schon Angaben verlangt, für die die gesetzliche Grundlage noch fehlt (z. B. zur Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklatanteilen). Gerade bei mittelständischen Unternehmen bindet dies Kapazitäten, die dann im eigentlichen Kerngeschäft fehlen.
Obwohl die PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, wird die erweiterte Herstellerverantwortung weiterhin national organisiert. Unternehmen müssen sich in jedem betroffenen Mitgliedstaat mit eigenen Registern und Systemen auseinandersetzen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen bleibt es daher bei einem kaum beherrschbaren Flickenteppich. Zusätzliche Belastungen entstehen durch die vorgesehene verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten.
Wir fordern daher:
  1. Einen EU-weitenOne-Stop-Shop, der Registrierung, Mengenmeldung und EPR-Abwicklung zentral bündelt und nationale Bevollmächtigtenpflichten ersetzt.
  2. Wirksame EU-weite Bagatellgrenzen, die geringe Verpackungsmengen und einzelne Lieferungen von unverhältnismäßigen Pflichten entlasten.
  3. Eine eindeutige, rechtsverbindliche und EU-weit einheitliche Klärung der Rollen, insbesondere bei Versandverpackungen und der Kombination fertiger Verpackungsbestandteile.
  4. Verhältnismäßige, planbare und EU-weit einheitliche Kosten, die geringe Verpackungsmengen nicht überproportional belasten.
Der europäische Binnenmarkt darf nicht zum Privileg großer Unternehmen mit eigenen Rechts- und Compliance-Abteilungen werden. Ich fordere Sie daher eindringlich auf, unverzüglich eine einheitliche, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung auf den Weg zu bringen. Andernfalls drohen Marktrückzüge, der Verlust von Arbeitsplätzen und im Einzelfall die Aufgabe wirtschaftlich gesunder Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Bitte:
Sollten Sie ein Schreiben an Frau Roswall absenden, nehmen Sie gern Ihre IHK Ansprechpartner in CC.