Was sind die Ziele der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Die PPWR verfolgt das Ziel, die Umweltauswirkungen von Verpackungen entlang ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern und die Entstehung von Verpackungsabfällen zu reduzieren. Gleichzeitig soll sie den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft fördern, indem Verpackungen stärker auf Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten ausgerichtet werden. Entsprechend lassen sich die Regelungsinhalte in drei Hauptbereiche unterteilen.

Nachhaltigkeitsanforderungen und Konformität

Die PPWR legt umfassende Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Konformität von Verpackungen fest und greift damit tief in das Verpackungsdesign ein. Artikel 5 regelt beispielsweise Anforderungen an in Verpackungen enthaltene Stoffe, während die Artikel 6 bis 12 u. a. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, den Rezyklatanteil sowie die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen definieren.
Die meisten Anforderungen sind in der PPWR jedoch nur grundsätzlich angelegt und müssen durch delegierte bzw. Durchführungsrechtsakte abschließend geregelt werden. Diese werden erst nach und nach erlassen, so dass einige Anforderungen erst ab dem Jahr 2030 zu erfüllen sind. Diese sind jedoch so weitreichend, dass ggf. Materialien ausgetauscht oder Verpackungen insgesamt neu konzeptioniert werden müssen.
Die Konformitätsbewertung und die Erstellung der Konformitätserklärung werden insbesondere in den Artikeln 35 ff. geregelt. Ziel ist es sicherzustellen, dass nur konforme, also den Anforderungen der PPWR entsprechende Verpackungen auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Wiederverwendung von Verpackungen und Wiederverwendungsziele

Ein zentraler Bestandteil der PPWR ist die Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen. Die Artikel 11 sowie 29 bis 33 enthalten Anforderungen an wiederverwendbare Verpackungen und die Einrichtung von Wiederverwendungs- bzw. Nachfüllsystemen. Darüber hinaus werden verbindliche Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten eingeführt, etwa für Transport-, E-Commerce- und Getränkeverpackungen. Auch in der Gastronomie gilt zukünftig EU-weit eine Mehrwegangebotspflicht. Durch diese Vorgaben soll das Abfallaufkommen reduziert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

Erweiterte Herstellerverantwortung und Abfallbewirtschaftung

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) ist in den Artikeln 44 ff. der PPWR verankert. Hersteller als Inverkehrbringer werden verpflichtet, die Kosten für Sammlung, Sortierung, Behandlung und Verwertung ihrer Verpackungen zu tragen. Dabei werden die Grundstrukturen der bisherigen EU-Verpackungsrichtlinie beibehalten. Durch konkretere Vorgaben sollen die Regime der erweiterten Herstellerverantwortung in der EU stärker harmonisiert werden. Es bleibt jedoch dabei, dass die Regime mitgliedsstaatbezogen sind und daher bei international tätigen Unternehmen in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Lieferkette u. U. Registrierungen in mehreren EU-Ländern erforderlich sind.