Exportabsicherung

Bankgarantie

Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um Erfüllungsrisiken abzudecken. Die Bankgarantie dokumentiert, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung - zum Beispiel eine Zahlung, Lieferung oder Dienstleistung - erhält. Wird eine Leistung nicht erbracht, kann der in der Garantie festgelegte Höchstbetrag in Anspruch genommen werden.
Man unterscheidet zwischen drei Arten von Bankgarantien mit weitgehend standardisierten Garantietexten:
  • Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond)
  • Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
  • Liefer- und Leistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee)
  • Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie (Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee)
Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen:
  • Direkte Garantie: Die Inlandsbank stellt die Auslandsgarantie direkt an den Begünstigten aus.
  • Indirekte Garantie: Einige Länder - unter anderem im Nahen Osten - verlangen Garantien, die lokale Banken ausgestellt haben.

Private Exportkreditversicherung

Private Kreditversicherer bieten die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos an, wenn es um Exportgeschäfte in Länder mit geringem politischem Risiko geht. Politische Risiken werden höchstens bei kurzen Vertragslaufzeiten gedeckt.
Eine private Exportkreditversicherung deckt per Mantelvertrag alle Ausfuhrgeschäfte eines Exporteurs in eine Region ab. Dabei wird für jeden Kunden des Exporteurs eine feste Kreditobergrenze definiert. Bis zu dieser Grenze kann der Exporteur dem Kunden Lieferantenkredite (offene Rechnung auf Ziel) gewähren.
Private Kreditversicherer bieten auch kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Euro Exportpolicen an.

Staatliche Exportkreditversicherung

Private Kreditversicherer decken häufig nicht Lieferungen in Länder mit hohem politischen Risiko. In solchen Fällen bieten staatliche Deckungen eine mögliche Option. 
In Deutschland übernehmen die Allianz Trade und PriceWaterhouseCoopers (PwC) die Aufgabe einer staatlichen Exportkreditversicherung im Auftrag und auf Rechnung der Bundesrepublik. In diesem Konsortium ist die Allianz Trade der Federführer.   

Abgesicherte Risiken

  • Fabrikationsrisiko
    Bei der Deckung des Fabrikationsrisikos bezieht sich die Garantie beziehungsweise Bürgschaft auf Verluste der Selbstkosten, die dem Exporteur durch vorzeitige Beendigung des Geschäftes entstehen.
  • Ausfuhrrisiko
    Die Deckung des Ausfuhrrisikos schützt den Exporteur für die Zeit vom Versand der Ware oder dem Beginn der Leistung bis zum Eingang der Exportforderung.

Voraussetzungen

  • Die Ware muss überwiegend deutschen Ursprungs sein.
  • Der Käufer muss kreditwürdig sein.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Käuferland müssen ausreichend stabil sein.
  • Zwischen Exporteur und Käufer müssen handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein.
  • Die Versicherung muss vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt worden sein
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Grundzüge der Exportkreditgarantie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 337 KB). Formen, Voraussetzungen und die Beantragung einer Hermes-Deckung sind auch hier beschrieben: Exportgarantien des Bundes. Über die Funktionsweise und Möglichkeiten staatlicher Exportkreditversicherungen informiert außerdem der GTAI-Exportguide.