EU-Entwaldungsverordnung: Produktumfang wird angepasst

Der Produktumfang der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird angepasst. Die entsprechende Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 18. September 2026 in Kraft. Sie ändert Anhang I der EUDR und damit die Liste der Waren, die unter die Verordnung fallen.

Welche Produkte fallen künftig nicht mehr unter die EUDR?

Aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden unter anderem:
  • bestimmte Rinderhäute, Felle und Leder,
  • runderneuerte Reifen,
  • Sojabohnen zur Aussaat,
  • Förder- und Antriebsbänder aus vulkanisiertem Kautschuk,
  • bestimmte weitere Waren aus vulkanisiertem Kautschuk sowie
  • Sitze für Luftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge.

Welche Produkte kommen neu hinzu?

Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich erweitert. Neu erfasst werden insbesondere löslicher Kaffee, gefrorene Rinderzungen sowie zusätzliche Palmölderivate und daraus hergestellte Erzeugnisse. Dazu zählen auch verschiedene Stoffe und Produkte, die in der oleochemischen Industrie verwendet werden.
Für diese neu aufgenommenen Produkte gilt eine Übergangsfrist: Sie fallen ab dem 30. Dezember 2027 unter die EUDR.
Unternehmen, die mit den betroffenen Waren handeln, sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Produkte künftig unter die Verordnung fallen und welche Anforderungen sich daraus für ihre Lieferketten ergeben.

Weitere Klarstellungen

Die Verordnung enthält außerdem einige Klarstellungen zum Anwendungsbereich. So werden beispielsweise bestimmte Muster sowie Produkte, die für Untersuchungen, Analysen oder Tests bestimmt sind, ausgenommen. Auch für gebrauchte Waren, Abfälle und bestimmte Materialien werden die Abgrenzungen präzisiert.
Quelle: Europäische Kommission, Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Liste relevanter Rohstoffe und relevanter Erzeugnisse, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 17. September 2026: EUR-Lex – Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102