Was Erfinder wissen sollten

Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Doch wann ist eine Erfindung neu? Wie kann eine Erfindung geschützt werden? Was ist zu beachten?
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Unsere IHKLW und die IHK Elbe-Weser bieten regelmäßig kostenlose Beratungen zu gewerblichen Schutzrechten als Einzelgespräche an.

Mit wem darf ich über meine Erfindung reden?

Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. 'Neu' bedeutet, wenn sie über den Stand der Technik hinaus geht. Hilfreich ist eine Patent- und Literaturrecherche. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben, lässt sie sich nicht mehr patentieren, da sie auch durch eine Eigenveröffentlichung die Neuheit verliert. Also immer erst anmelden und dann veröffentlichen.

Wie kann ich meine Erfindung schützen?

Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patent- und Markenamt sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Ausnahme: Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden. Mit einer Patentanmeldung sichert sich der Anmelder die Priorität für seine Erfindung. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten bzw. 10 Jahre bei Gebrauchsmustern darf er die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat ein kurzes Video zu den vier gewerblichen Schutzrechten veröffentlicht:
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Was unterscheidet ein Patent von einem Gebrauchsmuster?

Der Unterschied liegt in der Schutzdauer und dem patentamtlichen Verfahren. Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre und kann auf höchstens 10 Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; am Markt hat ein Gebrauchsmuster jedoch, da seine materiellen Schutzvoraussetzungen nicht geprüft sind, eine gegenüber einem erteilten Patent geringere Wertschätzung.

Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?

Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen (Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt - DPMA). Beizufügen ist eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte zweckmäßig durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind so genannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist, und wofür konkret Patentschutz begehrt wird. Diese Unterlagen sind zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in 3-facher Ausführung beim DPMA einzureichen. Prototypen und Modelle können nicht eingereicht werden.

Wie viel kostet eine Patentanmeldung?

Die Anmeldegebühr beträgt 60 Euro, dazu kommen noch 350 Euro Prüfungsgebühr, um zu kontrollieren, ob die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Durch die Einreichung beim Patentamt ist der Erfindungsbesitz dokumentiert. Der Verbietungsschutz wird erst mit Patenterteilung erreicht. Vorher besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Entschädigungsanspruch gegenüber unbefugten Nutzungen. Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70 Euro für das dritte Patentjahr bis auf 1940 Euro für das zwanzigste Patentjahr. Das Patenterteilungsverfahren ist durchschnittlich nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen.
Das Kostenmerkblatt des DPMA gibt eine Übersicht zu allen Kosten von Patenten & Co.

Brauche ich eine/einen Patentanwält*in?

Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang. Wer kein Risiko eingehen will, sollte eine/einen Patentanwält*in einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich des Patentes. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Honorarsätzen und dem Arbeitsaufwand.

Kann ich mit meiner Erfindung Geld verdienen?

Wurde die Erfindung patentiert, verdient man noch nicht automatisch Geld. Das Erfinderzentrum Norddeutschland fasst 15 Mythen und Irrtümer zu Patenten zusammen. Die Erfindung muss zu einem verkaufsfähigen Produkt entwickelt werden, was oftmals mit hohen Investitionen verbunden ist. Alternativ können auch Lizenzpartner gesucht werden, die Produktendentwicklung, Herstellung und/oder Vertrieb übernehmen. Dabei können Patentverwertungsgesellschaften helfen. Eine geeignete Patentstrategie kann daraus in Abstimmung mit dem beratenden Patentanwalt entwickelt werden. Sponsoren können finanzielle Unterstützung geben. Bevor man Kontakt aufnimmt, sollte eine erste Schutzrechtsanmeldung beim Patentamt hinterlegt sein.

Welcher Schutz währt wie lange und welche Kriterien muss der Schutz erfüllen?

Patent Gebrauchsmuster
geschützt werden Technische
Erfindungen
Technische
Erfindungen
(außer Verfahren)
Erfordernisse für
den Schutz
neu

über den Stand der Technik hinausgehende erfinderische Tätigkeit

gewerblich anwendbar

ausführbar
neu

über den Stand der Technik hinausgehender erfinderischer Schritt

gewerblich anwendbar

ausführbar
Schutzbeginn mit der Veröffentlichung im Patentblatt mit der Eintragung in das Register
maximale
Schutzdauer
20 Jahre 10 Jahre

Marke Design
geschützt werden Marken für Waren und Dienstleistungen Design
Erfordernisse für den Schutz Unterscheidungskraft

keine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
neu

zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses
Schutzbeginn – mit der Eintragung in das Register –
maximale Schutzdauer unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre) 25 Jahre

Topografieschutz Urheberrecht
geschützt werden Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse Kulturelle Leistungen
Erfordernisse für den Schutz Eigenart (keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie) Werk geistiger Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft, Kunst oder Software beziehungsweise Datenbanken
Schutzbeginn abhängig davon, ob die Topografie bereits geschäftlich verwendet wurde, siehe Halbleiterschutzgesetz §5 entsteht formlos automatisch mit der Schöpfung des Werkes
maximale Schutzdauer 10 Jahre 70 Jahre nach dem Tod des Autors

Auf seinen Informationsseiten für kleine und mittlere Unternehmen hält das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) auch spezielle Informationen zu gewerblichen Schutzrechten für KMU bereit.