Patentförderung

Patent- und Gebrauchsmustermeldung

Die KMU-Patentaktion wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Das ist bei Ihnen der Fall? Dann informieren Sie sich über den betrieblichen Wert einer Patentierung und erhalten Sie einen konkreten Fahrplan zu Ihrer individuellen Anmeldung.

Schutz von Ideen für gewerbliche Nutzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder mit Wipano bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen.

Patent- und Verwertungsagenturen

Patent- und Verwertungsagenturen sind private oder öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen, die den Technologietransfer aus der deutschen Forschungslandschaft in die Wirtschaft betreuen. Sie erschließen Unternehmen, das gesamte Spektrum innovativer Forschungsergebnisse deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungsstätten. An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Markt übernehmen die Agenturen die unternehmensorientierte Vermarktung von Erfindungen, indem sie als moderner Vertriebspartner der Hochschulen und kompetenter Ansprechpartner der Wirtschaft die Lizenzierung von schutzrechtlich gesicherten Forschungsergebnissen vermitteln.
Patent- und Verwertungsagenturen identifizieren frühzeitig patentfähige Forschungsergebnisse, bewerten Erfindungen auf ihre Schutzfähigkeit und ihr Marktpotenzial und ihre schutzrechtliche Sicherung. Außerdem beraten sie Hochschulen, ihre Mitarbeitern und Interessenten aus der Wirtschaft. Sie vermitteln und begleiten den Technologie- und Wissenstransfer zur Nutzung innovativer Forschungsergebnisse durch die Wirtschaft am Markt. Je nach regionaler Ausgestaltung im Bundesland sind Patent- und Verwertungsagenturen in einer organisatorischen Einheit zusammengefasst oder separat organisiert.

Gewerblicher Rechtsschutz in der EU

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unterstützt als Kompetenzzentrum für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland im Rahmen des EU-Projekts Innovaccess gemeinsam mit 26 anderen Patentämtern in Europa kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz.

EU-Aktionsplan für geistiges Eigentum

Die EU-Kommission hat Ende 2020 den „Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ veröffentlicht, mit dem Unternehmen ihre Erfindungen optimal nutzen sollen können. Der Aktionsplan für geistiges Eigentum der EU-Kommission legt wichtige Schritte für einen besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fest, um die Nutzung geistigen Eigentums durch KMU zu fördern, die gemeinsame Nutzung geistigen Eigentums zu erleichtern und so die Verbreitung von Technologien in der Industrie zu optimieren, Marken- und Produktpiraterie zu bekämpfen und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu verbessern sowie weltweit für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.
Insbesondere folgende Ziele werden verfolgt:
  • Eine rasche Einführung des einheitlichen Patentsystems fördern, um eine zentrale Anlaufstelle für den Schutz und die Durchsetzung von Patenten in der gesamten EU zu schaffen (2021)
  • Gemeinsam mit dem EUIPO eine Regelung über Gutscheine für KMU im Hinblick auf deren geistiges Eigentum (IP-Voucher für KMU) vorlegen, mit denen die Anmeldung von Rechten des geistigen Eigentums und einschlägige strategische Beratung finanziert werden können: Mit dem KMU-Fonds können KMU bis zu 1.500 EUR für einen IP-Scan und 1.000 Euro Förderung für Marken- und Designschutz erhalten.
  • Unterstützungsdienste für KMU im Bereich des geistigen Eigentums im Rahmen des Programms „Horizont“ einführen und auf andere EU-Programme ausweiten (2020+). KMU können beispielsweise Zuschüsse erhalten, wenn sie, unterstützt durch einen externen Dienstleister, einen EU-Antrag stellen möchten: Horizont Impuls
  • Die Verfügbarkeit kritischen geistigen Eigentums in Krisenzeiten sicherstellen, unter anderem durch neue Lizenzierungsinstrumente und ein System zur Koordinierung der Zwangslizenzierung (2021-22)
  • Den Datenzugang und die gemeinsame Datennutzung unter Wahrung legitimer Interessen durch eine Klarstellung bestimmter zentraler Bestimmungen der Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse und eine Überarbeitung der Datenbankrichtlinie fördern (3. Quartal 2021)