Informationen zur CE-Kennzeichnung

In der Europäischen Union dürfen die meisten Produkte nur mit CE-Kennzeichnung auf den Markt. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den Anforderungen der EU entspricht. Konkret erklärt der Verantwortliche (Hersteller, Importeur), dass …
  • das Produkt allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften sowie gesetzlichen Auflagen entspricht und
  • alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Gefährdungsanalyse, Risikobewertung, Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt wurden.
Durch das Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt (in Ausnahmefällen auf der Verpackung) wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen ist quasi der technische Reisepass für das Produkt innerhalb der EU, in den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen), in den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Türkei, Schweiz) sowie in Andorra, San Marino und Monaco. Außerdem findet es auch Einsatz in den Überseegebieten der EU (Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, La Rèunion, Saint-Barthèlemy, Saint-Martin, Azoren, Madeira, Kanarische Inseln).
Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben, darf jedoch nur auf Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist. Dies trifft größtenteils auf technische Produkte wie Spielzeug, Elektroartikel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und Aufzüge zu. Hier finden Sie eine Aufstellung der Produktgruppen, die von der CE-Kennzeichnungspflicht betroffen sind. Es gelten die jeweiligen produktspezifischen Richtlinien.
Bei in der EU hergestellten Produkten ist der Hersteller dafür verantwortlich, die Konformitätsbewertung durchzuführen, technische Unterlagen zu erstellen, die EG-Konformitätserklärung abzugeben und die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anzubringen.
Händler müssen prüfen, ob die CE-Kennzeichnung und die notwendige technische Dokumentation vorhanden sind.
Wird das Produkt aus einem Drittland eingeführt, muss sich der Importeur vergewissern, dass der außerhalb der EU ansässige Hersteller die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und die entsprechende Dokumentation auf Anfrage erhältlich ist.
Gegebenenfalls bietet sich zur Durchführung der Konformität die Einbeziehung eines Prüfdienstleisters an. Hier finden Sie eine Übersicht möglicher Dienstleister zur CE-Überprüfung.