Persönliche Absicherung

Mit Beginn Ihrer Selbstständigkeit ist es unverzichtbar, einen Blick auf Ihre persönliche Absicherung zu werfen. Nur in der nebenberuflichen Selbstständigkeit – neben einem Haupterwerb – profitieren Sie von der komfortablen sozialen Absicherung eines Angestellten mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zu den Versicherungsbeiträgen, sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Berufsunfallversicherung durch den Arbeitgeber. Sobald Sie hauptberuflich als selbstständig betrachtet werden, sind Sie allein für die Absicherung persönlicher Risiken zuständig.
Der Gesetzgeber lässt Ihnen Handlungsspielräume und setzt auf Ihr Risikobewusstsein. Eine verantwortungsvolle Risikoabsicherung sollte zu Ihrer Liquidität und zu der Eintrittswahrscheinlichkeit der Ereignisse passen. Beachten Sie, dass Ihre Vorsorge Ihren Versorgungsbedürfnissen sowohl kurz-, als auch mittel- und langfristig entsprechen muss. Zu viele Selbstständige sind im Rentenalter auf soziale Ergänzungsleistungen angewiesen und haben Schwierigkeiten, ihre Krankenkassenbeiträge zu leisten.
Die Bedeutung der persönlichen Absicherung wird erst dann wirklich klar, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen – und dann ist es für die Vorsorge fast immer zu spät. Nutzen Sie deshalb zum Beispiel die Beratungsangebote der Sozialversicherungsträger, um sich über für Sie passende Lösungen zu informieren. In den IHK-Service-Centern in Lüneburg, Celle und Wolfsburg erhalten Sie die kostenlose DIHK-Broschüre „Soziale Absicherung“ mit Leistungsbeschreibungen, Beitragsberechnungsbeispielen und Erhebungsgrenzen.

Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein, auch für Selbstständige besteht Versicherungspflicht. Ob freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat: Beides ist möglich. Es hängt jedoch vom Vorversicherungsstatus ab, ob Ihnen gesetzliche Kassen oder private Versicherer ein Angebot machen müssen.
Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge der verschiedenen Anbieter, sondern auch die Leistungen, Mitversicherungsmöglichkeiten für Angehörige und die Beitragsentwicklungen. Auch innerhalb einer Versicherung gibt es verschiedene Tarife. Bei gesetzlichen Krankenkassen bestimmt Ihr Einkommen die Beitragshöhe, bei privaten Krankenversicherungen spielen Alter, Geschlecht, Berufsrisiko und Vorerkrankungen eine Rolle. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann nur über ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis oder Arbeitslosengeldbezug zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Wer älter als 55 Jahre ist, hat diese Rückkehrmöglichkeit nicht mehr.
Selbstständige müssen wissen, dass der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld erst nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit entsteht. Den Einkommensausfall können Sie teilweise durch Kranken(tage)geld-Verträge oder besondere Tarife ausgleichen – sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherer bieten so etwas an.

Pflegeversicherung

Selbstständige sind auch zur Pflegeversicherung verpflichtet. Pflegeversicherungen werden in der Regel bei einem gewählten Anbieter mit der Krankenversicherung abgeschlossen. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können aber auch eine private Pflegeversicherung abschließen und ihrem Krankenversicherer einen entsprechenden Nachweis zeigen. Wie bei der Krankenversicherung ist eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ohne Statuswechsel möglich. In der gesetzlichen Pflegeversicherung können Angehörige beitragsfrei mitversichert werden, in der privaten Pflegeversicherung ist das nicht möglich.

Altersvorsorge / Rentenversicherung

Die meisten Selbstständigen müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder andere Altersversorgungswerke und Sozialkassen einzahlen. Ausnahmen bilden zum Beispiel einige Freiberufler, lehrend, erziehend und pflegend Tätige sowie einige Handwerker und Selbstständige mit arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten. Selbstständige können sich aber freiwillig gesetzlich rentenversichern. Das kann sinnvoll sein, um sich Ansprüche und Leistungen zu sichern. Die Deutsche Rentenversicherung bietet flexibel gestaltbare und bindende Verträge an, deren Leistungen sich deutlich unterscheiden.
Wer sich gegen weitere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet, sollte sich um eine alternative Altersvorsorge kümmern: zum Beispiel über Sparverträge, Fondsanteile oder Aktiendepots oder durch eine private Rentenversicherung oder die Anschaffung von Renditeobjekten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich hinsichtlich Risiko, Flexibilität und ihren Renditechancen. Einige Altersvorsorgeprodukte sind staatlich gefördert und genießen sogar Pfändungsschutz.
Die Geschäftsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Region kann Ihnen Ihre bisherigen Anwartschaften und Rentenleistungsprognosen bei freiwilliger Weiterversicherung erläutern. Informieren Sie sich parallel über Alternativen bei Kreditinstituten, Versicherungsberatern, -maklern oder -vertretern, Renten- oder Vermögensberatern und vergleichen Sie.

Arbeitslosenversicherung auf Antrag

Selbstständige sind nicht verpflichtet, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung können jedoch den Anspruch auf Arbeitslosengeld sichern. Klären Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur (Arbeitgeberservice), welche Beiträge welchen Anspruch zur Folge haben. Haben Selbstständige Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren und geben die Selbstständigkeit wieder auf, müssen sie zur Grundsicherung in der Regel Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen.

Berufsunfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Selbstständige können freiwillig eine Berufsunfallversicherung mit ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen. Schätzen Sie Ihr Berufsunfall-Risiko ein und prüfen Sie das Angebot.

Private Unfallversicherung

Sie können frei entscheiden, ob Sie Unfälle in Ihrer Freizeit absichern möchten. Die Beiträge sind oft nicht so hoch – und wenn Sie in Ihrem Unternehmen unverzichtbar sind, kann eine solche Versicherung beruhigen.

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Diese Absicherung wird häufig in Kombination mit Kapital- oder Risikolebensversicherungen angeboten. Berufsunfähigkeit heißt, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, aber in anderen Tätigkeiten durchaus erwerbsfähig zu sein. Erwerbsunfähigkeit hingegen heißt, keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen zu können. Entscheidend ist, wann genau die Versicherer die Leistungsvoraussetzungen als erfüllt betrachten. Ob eine Absicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem Alter und den sonstigen Versorgungsverhältnissen ab.