NBank-Darlehen MikroSTARTer

Wer kann Anträge stellen?

Das geförderte Mikrodarlehen der NBank ist für Existenzgründer*innen und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung in Vollzeit oder Teilzeit konzipiert. Gründer*innen mit Gründungsvorhaben in Niedersachsen und Unternehmen mit  Investition in einer Betriebsstätte in Niedersachsen sind antragsberechtigt.

Auch Betriebsübernehmer*innen können Anträge stellen, es muss jedoch eine Übernahme im Gesamten (Asset-Deal) sein. Dabei ist zu beachten, dass der MikroSTARTer-Antrag vor der Schließung des Kaufvertrags gestellt werden muss!
Darlehenskonditionen:
  • 5.000 bis 40.000 Euro zu aktuell 5,45 Prozent fest für die Laufzeit
  • Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre
  • Rückzahlung in monatlichen Raten:
    • 12 Monate tilgungsfrei, nur Zinszahlung
    • Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich (keine Vorfälligkeitsentschädigung).
  • keine Bearbeitungsgebühr
  • keine bankübliche Sicherheitenstellung (bei juristischen Personen werden persönliche Bürgschaften der Gesellschafter eingeholt)
Auf der Internetseite der NBank steht ein Tool zur Ratenberechnung bereit!

In welchen Fällen ist der Mikrostarter die richtige Wahl unter den Fördermitteln?

Wenn Sie kleinere Investitionen ins Anlagevermögen vornehmen, beispielsweise Maschinen, Einrichtungsgegenstände oder Büroausstattung anschaffen. Ebenso werden Betriebsmittel wie Marketingaufwendungen, Aus- und Weiterbildungskosten oder die Anschaffung eines Warenbestands finanziert.
Der MikroSTARTer soll eine Finanzierungslücke schließen, die entsteht, wenn Gründer oder junge Unternehmen kein Kreditangebot von einer Bank erhalten.  Bei einem Finanzierungsbedarf von mehr als 40.000 Euro ist es ohnehin erforderlich die Gesamtfinanzierung mit einer Bank zu besprechen, weil Sie eine Finanzierungszusage benötigen, die bestätigt, dass die Finanzierung insgesamt sichergestellt ist. Tipps zur Vorbereitung des Bankgesprächs und eine Konzeptberatung erhalten Sie bei Ihrer Kammer. 
Ausgeschlossen von der Förderfinanzierung sind Aufwendungen zur Lebenshaltung, diese müssen anderweitig gedeckt sein! Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Prolongationen sind ebenso nicht über den MikroSTARTer finanzierbar wie auch die Finanzierung eines Grundstückskaufs. Das Doppelförderverbot schließt zudem aus, dass Investitionen, die anderweitig mit EU-Mitteln gefördert werden, über den MikroSTARTer finanziert werden. Personen mit einer geringeren Aufenthaltserlaubnis als die Darlehenslaufzeit beträgt können keinen Antrag stellen. 
 

Wo erhalten Sie die Erstberatung und Stellungnahme zum MikroSTARTer-Antrag?

Die NBank hält auf Ihrer Infoseite zum MikroSTARTer-Programm eine aktuelle Liste aller beratenden Kooperationspartner bereit. Die IHK und HWK sowie Kreditinstitute und einige Wirtschaftsförderer sind als fachkundige Beurteiler des Vorhabens zugelassen. Auch die NBank-Filialen stehen für Erstberatungen und Stellungnahmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Weil die Vorhabensbeurteilung Branchenkenntnisse voraussetzt beurteilt die Industrie- und Handelskammer lediglich Anträge ihrer Mitgliedsbetriebe. Handwerker erhalten bei der Handwerkskammer Unterstützung. Kreditinstitute, Wirtschaftsförderer oder die NBank-Filiale beurteilen Anträge aller Branchen, auch der freiberuflich Tätigen. Die IHK erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 95 Euro für die Arbeitsleistung im Zusammenhang mit dem Mikrostarter. 

Was mache ich in welcher Reihenfolge?

  • Informieren Sie sich zunächst auf der Internetseite der NBank über das Programm: Mikrostarter Niedersachsen.
  • Technische Fragen zur Online-Antragstellung und Fragen zur Bewilligung klären Sie bitte direkt über die NBank-Hotline (Tel. 0511 / 30031-333). Allgemeine Fragen zum Förderprogramm beantworten Ihnen alle Kooperationspartner und die NBank-Filialen.
  • Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, informieren Sie sich zuerst beim Kooperationspartner Ihrer Wahl, ob dieser eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben abgeben kann. Erst dann sollten Sie im Online-Tool die fachkundige Stelle auswählen (eine Änderung des Kooperationspartners ist nicht mehr möglich und hätte eine neue Antragstellung zur Folge!).   
  • Im Erstgespräch beim ausgewählten Kooperationspartner erhalten Sie eine erste Orientierung, ob Ihr Vorhaben zum Förderprogramm passt und was weiterhin zu tun ist. Reichen Sie als Gründer vor dem Gespräch Ihren Businessplan (bzw. als junges Unternehmen Ihre Vorhabensbeschreibung) und, wenn schon vorhanden, den ausgedruckten Antrag ein. Beachten Sie bitte, dass die Geschäftsplanrechnung Ihrer Ertragsvorschau im Businessplan entsprechen muss und somit in Nettowerten darzustellen ist! Nicht selbsterklärende Positionen sind zu erläutern. 
    Achtung: Sobald Sie Ihren Antrag im Onlinesystem über den Senden-Button zur Stellungnahme vorlegen, können Sie nichts mehr im Antrag ändern und müssten bei Anpassungsbedarf einen ganz neuen Antrag stellen. Vergewissern Sie sich vorher, ob alles stimmig ist!
  • Sie stellen anschließend online den Antrag fertig und laden alle Unterlagen hoch, auch die Identifikationsbestätigung der Post, wenn Sie das Postident-Verfahren nutzen (alternativ können Sie Ihre Identität in einer NBank-Filiale feststellen lassen). Zusätzlich müssen Sie darlegen, dass Sie ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Definition) sind und die Selbsterklärung von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abzeichnen lassen, wenn Sie schon länger als ein Jahr am Markt sind. Abschließend gehen Sie auf 'senden'. Die NBank erhält Ihren Online-Antrag und der von Ihnen gewählte Kooperationspartner eine Nachricht, dass nun die Stellungnahme erforderlich wird. Parallel senden Sie alle Antragsunterlagen (Antrag und Anlagen) postalisch in Papierform an die NBank und lassen der fachkundigen Stelle Ihre finale Planung mit Antragsausdruck zukommen, damit die Stellungnahme direkt an die NBank abgegeben werden kann.
  • Sie erhalten die Kreditentscheidung mit eventuellem Kreditangebot schriftlich von der NBank und müssen nur noch den Kreditvertrag unterzeichnen und zurückschicken.
  • Für den Mittelabruf finden Sie auf der NBank-Seite einen Auszahlungsantrag. Er muss spätestens drei Monate nach Kreditzusage erfolgen!
  • Sollten Sie Ihr Vorhaben ändern und das Fremdkapital für andere Investitionen einsetzen, informieren Sie sofort die NBank. Diese prüft dann, ob die Kreditzusage unter neuen Voraussetzungen weiter bestand haben kann, und sendet Ihnen eine neue Zusage. Auch Sitzverlegungen sind unverzüglich anzuzeigen! 
  • Ein Jahr nach Darlehensauszahlung ist der Verwendungsnachweis vorzunehmen. Sie weisen nach, dass Ihr Unternehmen noch besteht und reichen einen Sachbericht, auf der Internetseite der NBank erhältlich, über die Mittelverwendung ein.  
  • Alle Prüfstellen, das Ministerium für Wirtschaft, der Landesrechnungshof, die europäische Kommission und die NBank, können bis zehn Jahre nach vollständiger Darlehensrückzahlung eine Prüfung der Mittelverwendung bei Ihnen durchführen. Bewahren Sie entsprechend alle Unterlagen auf!