Gründungsstipendium

Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmen mit personenbezogenen Stipendien. 
Das Gründungsstipendium bekommen Sie für Ausgaben zur Gründung eines Unternehmens und zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed- und Seed-Phase. 
Die Höhe des Stipendiums beträgt 2.200 Euro monatlich je gründende Person mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung und anteilig je 1.100 Euro für studierende Gründende und andere Personen bei einer Stipendiums-Laufzeit von maximal acht Monaten. Dabei werden Sie von einer begleitenden Einrichtung durch ein intensives Coaching begleitet. Auch unsere IHK ist als begleitende Einrichtung akkreditiert. Unser Fokus liegt auf der Vernetzung der Stipendiaten in unserer die Region: Die Coaching- und Mentoringgespräche laufen mit Unterstützung unserer Netzwerkpartner und Unternehmen aus unserer Region. 
Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Sie noch nicht gegründet haben. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen: Gründungsstipendium (NBank)

Rechtliche Voraussetzungen 

Die Förderung von Existenzgründungen in der Pre-Seed- und Seed-Phase (Gründungsstipendium) ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: 
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Niedersachsen, die ein Unternehmen gründen wollen. Pro Gründung kann eine Einzelperson oder ein Team von bis zu drei Personen ein Gründungsstipendium beantragen. 
  • Ihr Unternehmenssitz und Wohnsitz muss in Niedersachsen liegen. 
  • Am Tag der Antragstellung darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein. 
  • Die Gründung muss durch eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator mit Sitz in Niedersachsen begleitet werden. 
  • Bei einer Begleitung durch eine Hochschule oder Forschungseinrichtung müssen Sie nachweisen, dass für das Vorhaben bereits ein Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abgelehnt wurde, oder die Hochschule oder die Forschungseinrichtung bestätigt, dass der Antrag nicht EXIST-fähig ist.