Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Der/Die Antragsteller*in erhält in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bescheid. Die Gleichwertigkeitsprüfung führt stets zu einem der folgenden Ergebnisse:
  • Volle Gleichwertigkeit: Es gibt keine wesentlichen Unterschiede oder die Unterschiede konnten durch die Berufserfahrung der Fachkraft ausgeglichen werden. Einer Einstellung steht also nichts im Wege.
  • Teilweise Gleichwertigkeit (Teilanerkennung): Es gibt wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf und die Fachkraft verfügt über keine bzw. nicht ausreichend Berufserfahrung, um diese Unterschiede auszugleichen. Die Gleichwertigkeit kann nun entweder über das Absolvieren eines Anpassungslehrgangs oder über das Ablegen einer Kenntnisprüfung erreicht werden. Wenn eine praktische Tätigkeit erforderlich ist (z. B. eine betriebliche Tätigkeit im Rahmen eines Anpassungslehrgangs), kann der Bewerber zu diesem Zweck eine Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland erhalten. Alternativ können Sie den Bewerber dennoch einsetzen – allerdings nur in den Bereichen, für die er qualifiziert ist. 
  • Keine Gleichwertigkeit: Die Unterschiede hinsichtlich Dauer und Inhalt der Qualifikation sind auch nach Berücksichtigung der Berufserfahrung zu hoch. Der Antrag wird abgelehnt.
 Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt für IHK-Berufe über die IHK FOSA.