Was bei Hochwasserschäden zu tun ist

In Zeiten extremer Wetterlagen ist Hochwasser in Ihrer Region nicht auszuschließen. Was ist zu tun? Wenn Ihr Betrieb betroffen ist, sind einige Schritte zu gehen. An dieser Stelle wollen wir Ihnen eine kleine Orientierung geben:

Meldung an die zuständige kommunale Verwaltung (Landkreis, Stadt, Gemeinde)

  • Name, Firma, Anschrift, voraussichtliche Schadenshöhe
  • Betroffenheitsbescheinigung und Soforthilfe für hochwassergeschädigte Unternehmen beantragen
  • Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Bestätigung der Ausübung des Gewerbes (HR-Auszug, Gewerbeschein, Anmeldung beim Finanzamt)

Meldung an die Versicherung

  • Prüfung der vorliegenden Police
  • voraussichtliche Schadenshöhe
  • Dokumentation der Schäden
  • Auflistung aller Schäden (Anzahl, Bezeichnung, Herstellungsjahr, Wert); hilfreich dabei sind Kassenbelege (alternativ beim Lieferanten die Lieferscheine nachfordern)

Meldung an die IHK

  • Für die Begutachtung von Hochwasserschäden nennt die IHK Sachverständige und Gutachter.
  • Es werden Beratungen zu Finanzierungs- und Unternehmensfragen angeboten.

Meldung an das Arbeitsamt

  • Unternehmen, die durch das Hochwasser mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Meldung an die Krankenkasse / Berufsgenossenschaft

  • Stundung von laufenden Zahlungen oder Rückständen

Meldung an das Finanzamt

  • Setzen Sie sich wegen möglicher Hilfsmaßnahmen mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
  • Beantragen Sie eigenständig oder über den zuständigen Steuerberater Steuerstundung bzw. die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Bewahren Sie alle Kaufbelege getrennt auf - bei Neueinrichtung, Ersatzbeschaffung, Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten, bei Rechnungen für Reparatur- und Wiederherstellungsleistungen.

Meldung an die Hausbank

  • Erörtern Sie gegebenenfalls die Stundung der fälligen Zins- und Tilgungsleistungen.
  • Wenn es Schwierigkeiten in den Gesprächen mit den Banken gibt, sprechen Sie unsere IHK gern zu einem Runden Tisch an.

Meldung an die Versorgungs- und Entsorgungsträger

  • Energie
  • Gas
  • Wasser / Abwasser
  • Entsorgungsgesellschaft

Meldung an Kunden und Lieferanten

  • Tatsachenbescheinigung für Lieferschwierigkeiten
  • Treffen Sie gegebenenfalls neue Zahlungsvereinbarungen
  • Prüfen Sie Liefer- und Abnahmeverträge auf Vertragsstrafen.
Um die aktuelle Wetter- und Gefahrenlage einzuschätzen, können Sie auf die Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes und die Pegel-App des NLWKN zurückgreifen.