Weiterbildungsprämie für Industrie- und Fachmeister

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert alle Absolvent*innen, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2020 und bis zum 31. Oktober 2024 als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich abgelegt haben, mit einer einmaligen Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung. Außerdem muss der/die Absolvent*in einen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.
Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen der Weiterbildungsprämie finden Sie auf der Internetseite der NBank. Zu erreichen ist die NBank unter der Tel. 0511 30031-333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr oder per E-Mail: beratung@nbank.de

Auf einen Blick

  • Prämie in Höhe von 1.000 Euro
  • Erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfung zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Oktober 2024
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
  • Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

Wer wird gefördert?

Industrie- und Fachmeister*innen, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen haben.

Was wird gefördert?

Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, welche zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Oktober 2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).

Wie wird gefördert?

Bedingungen

  • Die Weiterbildungsprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet
  • Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person in Höhe von 1.000 Euro gewährt
  • Die Prämie in Höhe von 1.000 Euro muss nicht zurückgezahlt werden
  • Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde
  • Die Antragsstellung und Bewilligung erfolgt durch über das Kundenportal der NBank
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Bewilligung durch die NBank

Voraussetzungen

Meisterprüfung

  • Die Weiterbildungsprämie wird Absolvent*innen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich in dem Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Oktober 2024 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2024 (Ausschlussfrist).

Hauptwohnsitz bzw. Beschäftigungsort

  • Der/die Antragsteller*in muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seinen/ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.

Nachweis über die Meisterprüfung

  • Dem Antrag muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Industrie- oder Fachmeisterprüfung beigefügt sein.

Meldebescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitsgebers

  • Es muss eine erweiterte Meldeauskunft (Bürgerbüro/Ordnungsamt) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der oder die Hauptwohnsitze der Antragstellenden vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses mindestens 6 Monate in Niedersachsen lag. Bei zwischenzeitlichem Umzug sind gegebenenfalls mehrere Bescheinigungen vorzulegen.
  • Wenn Antragstellende ihren Wohnsitz außerhalb Niedersachsens haben, ist alternativ eine Bescheinigung des Arbeitgebers (in Niedersachsen) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Antragstellenden dort vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.