Weiterbildungsprämie für Industrie- und Fachmeister
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert alle Absolvent*innen, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2024 und bis zum 31. Oktober 2026 als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich abgelegt haben, mit einer einmaligen Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis der erfolgreichen Meisterprüfung. Außerdem muss der/die Absolvent*in einen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.
Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen der Weiterbildungsprämie finden Sie auf der Internetseite der NBank. Zu erreichen ist die NBank unter der Tel. 0511 30031-9333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr oder per E-Mail: beratung@nbank.de
Auf einen Blick
- Prämie in Höhe von 1.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfung zwischen dem 1. Juli 2024 und 31. Oktober 2026
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
- Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Wer wird gefördert?
Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Was wird gefördert?
Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, welche zwischen dem 1. Juli 2024 und 31. Oktober 2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.
- Die Weiterbildungsprämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich seit dem 01.07.2024 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31.10.2026 (Ausschlussfrist).
- Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen haben.
Voraussetzungen
Meisterprüfung
- Die Weiterbildungsprämie wird Absolvent*innen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich in dem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Oktober 2026 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2026 (Ausschlussfrist).
Hauptwohnsitz bzw. Beschäftigungsort
- Der/die Antragsteller*in muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seinen/ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Nachweis über die Meisterprüfung
- Dem Antrag muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Industrie- oder Fachmeisterprüfung beigefügt sein.
Meldebescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitsgebers
- Es muss eine erweiterte Meldeauskunft (Bürgerbüro/Ordnungsamt) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der oder die Hauptwohnsitze der Antragstellenden vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses mindestens 6 Monate in Niedersachsen lag. Bei zwischenzeitlichem Umzug sind gegebenenfalls mehrere Bescheinigungen vorzulegen.
- Wenn Antragstellende ihren Wohnsitz außerhalb Niedersachsens haben, ist alternativ eine Bescheinigung des Arbeitgebers (in Niedersachsen) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Antragstellenden dort vor Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
So läuft der Antrag
Den Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung über das Kundenportal der NBank. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein.