Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen
Gerne prüfen wir für Sie im Vorfeld Ihrer Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich vorab, ob wir die zuständige Stelle für Sie sind. Der Zuständigkeitsbereich der IHK Lüneburg-Wolfsburg umfasst die Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie die Stadt Wolfsburg.
Sie können die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei uns prüfen lassen, wenn Sie in dem oben genannten Zuständigkeitsbereich
- Ihren Wohnsitz haben oder
- in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. selbstständig tätig sind oder
- an einem Präsenzlehrgang (nicht Onlinekurs) zur Vorbereitung auf die Prüfung teilgenommen haben.
Teilnehmer*innen an Onlinekursen legen ihre Prüfung bei der Kammer ab, in deren Kammerbezirk sie wohnen oder arbeiten: Übersicht IHKs deutschlandweit
Ausnahme ist, wenn die IHK Lüneburg Wolfsburg die nächstgelegene IHK ist, die die Fortbildungsprüfung anbietet. In diesem Fall kann die Zulassung zur Prüfung auch bei uns beantragt werden.