Hinweise für den Betrieblichen Auftrag: Industrieelektriker*in
In der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker*in heißt es in § 7 (4) – (5) über die Abschlussprüfung:
(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
1. In der Fachrichtung Betriebstechnik soll der Prüfling zeigen, dass er
1.1 technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
1.2 Anlagenteile montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
1.3 Die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
1.4 Elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen, Betriebswerte einstellen und messen,
1.5 Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle erstellen kann;
2. in der Fachrichtung Geräte und Systeme soll der Prüfling zeigen, dass er
2.1 technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
2.2 Komponenten montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
2.3 die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
2.4 elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen,
2.5 Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen kann; diese Anforderungen sollen an einer funktionsfähigen Komponente oder einem Gerät nachgewiesen werden;
3. der Prüfling soll eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, ausführen;
4. die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen; die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
(5). Für den Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
1.2 Eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
1.3 Eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen
1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann;
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des Auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden. Für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Zum Projektantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB) muss als Anlage die Entscheidungshilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) eingereicht werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet innerhalb einer angemessenen Frist über die Genehmigung des Projektantrages.
Der Auszubildende wird schriftlich durch die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg über die Genehmigung als auch über eventuell vorzunehmende Änderungen oder eine Ablehnung des Projektantrages informiert.
Mit der Durchführung des Projektes darf in jedem Fall erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss und erfolgter Benachrichtigung durch die IHK Lüneburg-Wolfsburg begonnen werden.
Die Dokumentation inklusive persönlicher Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) ist unmittelbar nach Ende des eigenen Projektes bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg einzureichen.
Die Dokumentation des betrieblichen Auftrages sollte folgendermaßen aufgebaut sein:
Deckblatt mit folgenden Informationen
- Titel des Betrieblichen Auftrages
- Berufsbezeichnung mit Einsatzgebiet
- Name und Anschrift des Prüfungsteilnehmers
- Name und Anschrift des Betriebes
- Name und Telefonnummer des betrieblichen Betreuers
- Datum und Unterschrift des Prüfungsteilnehmers und des Betreuers
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung des betrieblichen Auftrages
Die Beschreibung soll die wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben, sowie die Arbeitsabläufe, Teilaufgaben, Arbeitszeiten, angestrebter Zielzustand und das erreichte Ergebnis enthalten (max. 20 Seiten, einschl. der Anlagen). Der Bericht muss so gefasst sein, dass die Arbeitsschritte und Ergebnisse des Prüflings für den Prüfungsausschuss nachvollziehbar sind.
Mögliche Anlagen zum betrieblichen Auftrag
- Technische Unterlagen, Firmenunterlagen
- Stückliste, Materialscheine oder andere Dispositionsunterlagen
- Abkürzungsverzeichnis
- Foto der Anlage / Zeichnung des Werkstücks
- Abnahme-, Mess- und Prüfprotokolle
- Zeitplanung Auflistung der geplanten und die der benötigten Zeit in Stunden