Urlaub für Auszubildende

Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub - wie jeder Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für volljährige Auszubildende im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen gelten nur dann, wenn in Tarifverträgen keine anderen Regelungen getroffen werden.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Jugendliche

Für Jugendliche ist der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende

Wer zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sowohl im Jugendarbeitsschutzgesetz als auch im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage, also auch Samstage. Der Urlaub kann aber auch nach Arbeitstagen (in der Regel Montag bis Freitag) vereinbart werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt er 20 Arbeitstage. Dem Auszubildenden kann darüber hinaus mehr Urlaub gewährt werden.

Teilurlaubsansprüche bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses

Beginnt das Ausbildungsverhältnis am 1. August oder später, ist der Urlaubsanspruch je nach zugrunde liegender Regelung zu zwölfteln. Falls das Ausbildungsverhältnis zum 1. Juli oder früher beginnt, entsteht ein Urlaubsanspruch mindestens nach dem Bundesurlaubs- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. Gehen tarifliche Regelungen über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus, so ist der tarifliche Urlaub zu gewähren.

Teilurlaubsansprüche bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Sofern das Berufsausbildungsverhältnis, zum Beispiel durch eine bestandene Prüfung, spätestens am 30. Juni endet, ist der anteilige Urlaub durch Zwölftelung zu ermitteln und zu gewähren. Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 1. Juli oder später, hat der Auszubildende einen Mindesturlaubsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen. In die Berufsausbildungsverträge ist, sofern die Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte endet, also mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch einzutragen.
Zur besseren Übersicht haben wir den Urlausanspruch in einer Tabelle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 10 KB)zusammengefasst. Bitte beachten Sie: Bei den Beispielen für den tariflichen Urlaubsanspruch ist gegebenenfalls der Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz durch den Anspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz auszutauschen. Angefangene Beschäftigungsmonate sind grundsätzlich unbeachtlich, es sei denn, eine tarifliche Regelung bestimmt etwas anderes. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Azubi-Urlaubsrechner

Der Online-Azubi-Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf hilft Ihnen, den richtigen Urlaubsanspruch zu ermitteln. Eine kurze Begründung zeigt an, wie sich der Anspruch berechnet.