Neuordnung: Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns/der Kauffrau für Versicherungen und Finanzen wurde aktualisiert. Alle Ausbildungsverhältnisse, die seit August 2022 beginnen, fallen unter die neue Ausbildungsverordnung. Mit der Neuordnung wurde das Berufsprofil deutlich geschärft sowie eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte und eine konsequente Ausrichtung auf die Kunden vorgenommen. Auch Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung wurden im neuen Ausbildungsberuf stärker berücksichtigt. Insgesamt soll mit der Neuordnung des Berufs die Ausbildung in der Versicherungsbranche wieder zeitgemäßer und attraktiver für junge Menschen werden.

Was ändert sich inhaltlich?

Es gibt insgesamt neue, an die Realität und zukünftige Herausforderungen angepasste Ausbildungsinhalte. Der Fokus liegt nun unter anderem mehr auf Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agilem) Projektmanagement.
Statt der bisherigen Produkt- bzw. Spartenorientierung gibt es nun Kundenbedarfsfelder, um den Kunden deutlich in den Fokus zu rücken. Die Kundenbedarfsfelder sind:
  • Wohnen und Wohneigentum absichern
  • Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern
  • Mobilität und Reisen absichern
  • Gesundheit fördern
  • Krankheit und Pflege absichern
  • für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden
  • Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen.
Die bisherigen Fachrichtungen Finanzberatung und Versicherungen entfallen. Stattdessen ist die Finanzanlage nun ebenfalls wie die Versicherung eine Kernqualifikation der Ausbildung.
Die Wahlqualifikationen werden deutlich gestärkt und ergänzt um die Wahlqualifikation „Digitalisierungsprozesse“. Künftig muss bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt werden, welche Wahlqualifikation ausgewählt wird (eine aus fünf muss gewählt werden). Diese soll innerhalb der Ausbildung von betrieblicher Seite aus 6 Monate lang vermittelt werden und stellt für die nachfolgende Prüfung des Auszubildenden die Basis dar. Folgende Wahlqualifikationen sind möglich:
  1. Versicherungsfälle managen
  2. Risikomanagement durchführen
  3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
  4. Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.

Was ändert sich in der Prüfungsstruktur?

Die wesentliche Veränderung gegenüber dem bisherigen Ausbildungsberuf ist, dass es künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt der Zwischen- und Abschlussprüfung gibt. Das bedeutet, dass im vierten Ausbildungshalbjahr statt einer Zwischenprüfung die Abschlussprüfung Teil 1 (GAP 1) erfolgt, die zu 20 Prozent in die Endnote einfließt. Teil 2 der Abschlussprüfung (GAP 2) erfolgt wie gewohnt zum Ende der Ausbildung.

Wie funktioniert die Umstellung?

Für alle Ausbildungen, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt das neue Recht. Verträge, die zum Ausbildungsbeginn 2022 schon abgeschlossen und bei der IHK eingereicht wurden, werden automatisch auf den neuen Beruf umgeschrieben. Für vor dem 1. August 2022 begonnene und jetzt bereits laufende Ausbildungen gilt weiterhin die alte Ausbildungsordnung.

Was passiert, wenn ich bestimmte neue Inhalte nicht vermitteln kann?

Der betriebliche Ausbildungsplan ist an die neuen Ausbildungsrahmenpläne anzupassen. Diese stellen verbindliche Mindeststandards dar. Wenn dennoch Inhalte im Betrieb nicht vermittelbar sind, sollten Unternehmen sich mit Ihrer Ausbildungsberaterin in Verbindung setzen, um Lösungen zu erarbeiten. So könnte zum Beispiel die Vermittlung bestimmter Inhalte mithilfe eines Verbundpartners eine mögliche Option sein.