Neuordnung der Bauberufe

Ab dem 1. August 2026 tritt die Verordnung zur Neuordnung der Bauberufe in Kraft. Sie wurde am 6. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Datum starten.
Was ändert sich?
Die Neuordnung bringt wichtige Anpassungen mit sich, die die Ausbildung in den Bauberufen moderner, durchlässiger und zukunftsorientierter machen:
  • Gestreckte Abschlussprüfung:
    Für die dreijährigen Ausbildungsberufe wird künftig eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Damit wird die Prüfung stärker an den Lernfortschritt angepasst und praxisnäher gestaltet.
  • Anrechnungsmodell für zweijährige Berufe:
    In den zweijährigen Ausbildungsberufen sorgt das neue Anrechnungsmodell für mehr Durchlässigkeit und ermöglicht einen einfacheren Übergang in die dreijährigen Berufe.
  • Modernisierte Ausbildungsinhalte:
    Die Ausbildungsordnungen wurden umfassend überarbeitet – mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung. Damit werden die künftigen Fachkräfte gezielt auf die Anforderungen des modernen Bauwesens vorbereitet.
Informationen zur Neuordnung sowie die Verordnung über die Berufsausbildung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung:

Tiefbauberufe

Hochbauberufe

Ausbauberufe

*Zweijährige Berufe
Zweijährige Ausbildungen, die nach der alten Verordnung abgeschlossen wurden, können noch bis zum 31. Juli 2030 für die Ausbildung in einem Anschlussberuf (alte Verordnung) angerechnet werden.
Und eine weitere Neuerung betrifft den/die Bautechnische/r Konstrukteur/in: Aus dem/der Bauzeichner/in wird zum 1. August 2026 der/die Bautechnische/r Konstrukteur/in.
Bitte beachten Sie auch die Umsetzungshilfen zu den jeweiligen Berufen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung stellt. Diese Hilfen finden Sie auf der jeweiligen Webseite unter „Ausbildung gestalten“.