Berufserfahrung bestätigen lassen
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Industrie- und Handelskammern. Unsere IHKLW berät zu den Möglichkeiten des Feststellungsverfahrens. Eine erste Beratung ist kostenlos, das eigentliche Validierungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Ziel des Feststellungsverfahrens
Das Ziel ist es, dass erfahrenen Personen ohne formalen Berufsabschluss durch dieses Verfahren die Möglichkeit bekommen, berufsrelevante Kompetenzen zu
- identifizieren,
- dokumentieren,
- bewerten,
- zertifizieren.
Am Ende des Verfahrens erhalten Teilnehmende ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit oder einen Bescheid über eine überwiegende Vergleichbarkeit mit einem bestimmten Ausbildungsabschluss. Das Gesetz bietet außerdem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, eine teilweise Vergleichbarkeit mit einem Ausbildungsabschluss feststellen zu lassen. Ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit eröffnet den Zugang zur höheren beruflichen Bildung.
Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?
1. Information und Beratung
Lassen Sie sich von Ihrer IHK vor Ort kostenfrei beraten! In diesem Gespräch erhalten Sie erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die Sie für den Antrag brauchen werden. Außerdem kann im ersten Schritt der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf entspricht einem dualen Ausbildungsberuf.
Lassen Sie sich von Ihrer IHK vor Ort kostenfrei beraten! In diesem Gespräch erhalten Sie erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die Sie für den Antrag brauchen werden. Außerdem kann im ersten Schritt der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf entspricht einem dualen Ausbildungsberuf.
2. Antragsstellung
Das Antragsdokument erhalten Sie von der IHK für München und Oberbayern. Sie dokumentieren Ihre beruflichen Fähigkeiten, zum Beispiel entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung belegen Sie die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate.
Wir prüfen dann den eingereichten Antrag und werten die beigelegten Dokumente aus. Alle Dokumente die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sollten mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Mit der Antragsstellung fallen Gebühren an, nutzen Sie daher im Vorfeld unsere Beratung.
Das Antragsdokument erhalten Sie von der IHK für München und Oberbayern. Sie dokumentieren Ihre beruflichen Fähigkeiten, zum Beispiel entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung belegen Sie die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate.
Wir prüfen dann den eingereichten Antrag und werten die beigelegten Dokumente aus. Alle Dokumente die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sollten mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Mit der Antragsstellung fallen Gebühren an, nutzen Sie daher im Vorfeld unsere Beratung.
3. Bewertung
Ein Feststellungs-Tandem, das aus zwei Prüfer*innen besteht, stellt mit praktischen und mündlichen Aufgaben Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest. Je nach Beruf findet diese Bewertung am Arbeitsplatz im Unternehmen statt.
Vor der Bewertung findet ein Vorgespräch mit einem der Prüfer*innen statt.
Ein Feststellungs-Tandem, das aus zwei Prüfer*innen besteht, stellt mit praktischen und mündlichen Aufgaben Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest. Je nach Beruf findet diese Bewertung am Arbeitsplatz im Unternehmen statt.
Vor der Bewertung findet ein Vorgespräch mit einem der Prüfer*innen statt.
4. Ergebnismitteilung
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie von uns ein Zeugnis oder einen Bescheid über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf. Damit werden Ihre Kompetenzen im System der beruflichen Bildung anschlussfähig.
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie von uns ein Zeugnis oder einen Bescheid über Ihre berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf. Damit werden Ihre Kompetenzen im System der beruflichen Bildung anschlussfähig.
In einem Zeugnis bescheinigen wir Ihnen die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. In einem Bescheid bescheinigen wir Ihnen die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Der Bescheid führt dabei genau auf, für welche Teile des Berufs die Handlungsfähigkeit vorliegt und in welchen Bereichen sie nicht nachgewiesen werden konnte.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit können Sie ein Ergänzungsverfahren anstreben. Wenn wir den Antrag ablehnen, können Sie nach einer Frist von 12 Monaten einen Antrag auf ein Wiederholungsverfahren stellen.
Welche Dokumente sind für die Antragsstellung nötig?
- Kopie eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Kopie eines Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel)
- Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z.B. aktueller Lebenslauf)
- Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen)
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Checkliste – Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt
- Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf). Das können Sie hier nachprüfen: Berufsbilder von A-Z
- Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung im angestrebten Referenzberuf und befinden sich aktuell auch nicht in einer Berufsausbildung oder Umschulung in diesem Beruf
Bitte merken Sie sich die Ausbildungsdauer. Davon hängt ab, wie viel Berufserfahrung Sie nachweisen müssen. Die Ausbildung in Ihrem Referenzberuf dauert normalerweise …
… 2 Jahre? Dann müssen Sie
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, und davon
- mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
… 3 Jahre? Dann müssen Sie
- mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
- mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
… 3,5 Jahre? Dann müssen Sie
- mindestens 5 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
- mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
Wenn Sie alle Fragen für sich mit JA beantworten konnten, haben Sie gute Chancen, dass Sie für ein Feststellungsverfahren in Frage kommen. Ob Sie zugelassen werden, entscheiden letztlich die Berufsexpert*innen.
Regionale Zuständigkeit und Gebühren
Bitte beachten Sie, dass Sie das Feststellungsverfahren bei uns nur dann durchführen lassen können, wenn Ihr Wohnort innerhalb der Zuständigkeit der IHK Lüneburg-Wolfsburg liegt. Alternativ kann das Feststellungsverfahren bei uns durchgeführt werden, sollte der Sitz Ihres Unternehmens oder Arbeitgebers innerhalb unseres Kammerbezirkes liegen. Wenn Sie nicht in unserem Kammerbezirk wohnen oder arbeiten bzw. wenn Ihr Unternehmen keinen Sitz oder keine Niederlassung im Bereich der IHKLW hat, wenden Sie sich bitte an Ihre regional zuständige IHK.
Das Feststellungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bestimmt vom Umfang der Vergleichbarkeit sowie vom Aufwand für die Feststellung und beträgt zwischen 1.000 und 1.800 Euro. Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens.
Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben
Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind: