Nr. 6401486

Externen-Zulassung

An einer IHK-Abschlussprüfung können im Ausnahmefall auch Menschen teilnehmen, die keine Ausbildung absolviert haben. Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2. Absolvent*innen müssen für die Zulassung zur Prüfung nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Wollen Sie sich für eine Prüfung anmelden? Wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In der IHK, in deren IHK-Bezirk Sie wohnen, können Sie Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen. Unsere IHK Lüneburg-Wolfsburg ist Ansprechpartnerin für die Landkreise Harburg, Lüneburg, Uelzen, Heidekreis, Celle, Lüchow-Dannenberg, Gifhorn und die Stadt Wolfsburg. Andere IHKs können Sie im IHK-Finder recherchieren.