Externen-Zulassung
Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz können Personen auch ohne einen Berufsausbildungsvertrag zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem angestrebten Prüfungsberuf tätig gewesen sind. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Dokumenten glaubhaft dargestellt werden kann, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes erworben wurden.
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf oder eine Berufstätigkeit im Ausland. Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass die vorherigen Tätigkeiten alle Anforderungen des angestrebten Berufes umfassen.
Als Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gelten beispielsweise:
- Qualifizierte Arbeitszeugnisse
- Zeugnisse / Nachweise bisheriger Berufsabschlüsse
- Seminar-/Lehrgangsbescheinigungen
Sie haben noch Fragen: Unser Team in der Ausbildungsberatung hilft Ihnen gern weiter!
Fristen für die Einreichung der Unterlagen:
Für die Sommerprüfung: 30. November des Vorjahres
Für die Winterprüfung: 31. Mai des Prüfungsjahres
Für die Winterprüfung: 31. Mai des Prüfungsjahres
Anfallende Gebühren
Der aktuelle Gebührentarif unserer IHKLW sieht je nach Ausbildungsberuf eine Gebühr von 427 Euro bis 589 Euro vor. Für externe Prüfungsbewerber*innen erhöht sich die Gebühr um 50 Euro für die Abschlussprüfung Teil 1 und 50 Euro für die Abschlussprüfung Teil 2.