Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis ist mehr als nur ein Berichtsheft – er ist ein zentrales Element der beruflichen Bildung. Auszubildende dokumentieren darin regelmäßig ihre Tätigkeiten und Lerninhalte, Ausbildende prüfen und bestätigen diese.

Ausbildungsnachweise

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, Ausbildungsnachweise zu führen. Der Hintergrund: Auszubildende, Ausbildungsstätte, Berufsschule, gesetzlicher Vertreter und IHK müssen den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule nachvollziehen können.
Die Ausbildungsnachweise sollen mindestens wöchentlich geführt werden (Umfang: ca. 1 DIN A4-Seite für eine Woche). Jedes Blatt ist mit dem Namen des Ausbildungsbetriebes, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen. Die Ausbildungsnachweise sollten mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Idealerweise werden diese Aufzählungen durch regelmäßige, themenbezogene Abhandlungen ergänzt. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen zu dokumentieren. Auch sollen die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden. Der ungefähre Zeitaufwand der Tätigkeiten sollte aus der Dokumentation ebenso hervorgehen. Die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsberufes ist dem Ausbildungsnachweis/der Datei beizufügen.
Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die Ausbildenden stellen den Auszubildenden die erforderlichen Formblätter bzw. eine Vorlage oder einen Online-Ausbildungsnachweis kostenlos zur Verfügung. Sie können hierfür die unten aufgeführten Dokumente nutzen. Außerdem werden digitale Ausbildungsnachweise von verschiedenen Anbietern angeboten (s.o.).
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Im Ausbildungsvertrag ist anzugeben, ob die Ausbildungsnachweise elektronisch oder schriftlich geführt werden. Eine elektronische Führung der Ausbildungsnachweise erlaubt das Anfertigen per PC oder einer digitalen Anwendung. Die “schriftliche” Führung legt lediglich fest, dass es eine Schriftform gibt (der Ausbildungsnachweis könnte also auch handschriftlich verfasst werden).
Ausbildende prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich. Sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Sie tragen dafür Sorge, dass die Berufsschule und bei minderjährigen Auszubildenden ein gesetzlicher Vertreter in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten und sie unterschriftlich bestätigen können.
Nähere Informationen zum Thema schriftlicher oder elektronischer Ausbildungsnachweis finden Sie im DIHK-Flyer: Informationen zum Ausbildungsnachweis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1108 KB).
Folgende Beispiel-Vorlagen können für die Berichtsheftführung genutzt werden:

Digitales Berichtsheft

Achtung: Das Digitale Berichtsheft der IHK Lüneburg-Wolfsburg wird zum 31. Dezember 2025 abgeschaltet. Eine Nutzung darüber hinaus ist leider nicht möglich.
Was ist zu tun?
  • Alle Auszubildenden, die bis jetzt das Digitale Berichtsheft der IHK genutzt haben, sollten ihre Ausbildungsnachweise bis spätestens 31. Dezember 2025 exportieren und danach (wenn alles geklappt hat) das Berichtsheft komplett löschen. Im Handbuch ist die Vorgehensweise beschrieben (Kapitel 4.9 und 4.15). Der Export ist als PDF möglich und kann als Nachweis genutzt oder ggf. in eine neue Anwendung überführt werden.
  • Bitte legen Sie ab dem 1. August 2025 für neue Auszubildende keine Konten mehr an!
  • Alle Auszubildenden sollten - möglichst schon ab dem neuen Ausbildungsjahr - ein anderes Produkt nutzen. Selbstverständlich ist auch die “klassische” Führung der Ausbildungsnachweise in elektronischer Form möglich. Mustervorlagen und generelle Hinweise zu den Ausbildungsnachweisen finden sich im nächsten Abschnitt.
Im Folgenden finden Sie alternative Anbieter mit Produkten für die digitale Berichtsheftführung:
(Sie sind ebenfalls Anbieter für die digitale Berichtsheftführung und möchten in die Liste aufgenommen werden? Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.)
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Team der Ausbildungsberatung.