Zuschüsse für nachhaltige Investitionen

Vergangenes Jahr haben sich die Bedingungen für viele Förderprogramme von Europäischer Union (EU) und Land Niedersachsen geändert. Seither haben vor allem Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz hohe Chancen auf Zuschüsse. Die Anträge sind zwar mühsam, können sich aber lohnen: Allein für Niedersachsen stehen in den EU-Förderfonds bis 2027 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Nicht nur die veränderten Rahmenbedingungen für die Förderprogramme machen Investitionen in Energieeffizienz interessant. Auch die am 31. März auslaufenden Preisbremsen für Strom und Gas rücken das Thema noch stärker als bisher in den Fokus. Zusätzlich zu den diversen bereits bestehenden Förderprogrammen Energie (siehe Kasten) machen jetzt auch die Programme Niedersachsen Invest EFRE (EU) und Niedersachsen Invest GRW (Land Niedersachsen) den Umwelt- und Klimaschutz zu einem zentralen Schwerpunkt ihrer Richtlinien.
Ziel ist zwar immer noch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen. Aber: Unternehmen müssen jetzt gleichzeitig in Klima- und Umweltschutz investieren. Die zu erzielenden Einsparungen müssen belegt werden und zusätzlich einen gewissen Grad an Innovation und Digitalisierung aufweisen.
„Die Förderung bildet die mit der Transformation verbundenen Herausforderungen für die Wirtschaft ab und unterstützt bei der Umsetzung“, sagt Sven Heitmann, Teamleiter Unternehmen fördern unserer IHK Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW). „Allerdings sollte vor einer Antragstellung genau geschaut werden, dass aus der scheinbaren Unterstützung wegen der Fördervoraussetzungen keine Überforderung wird.“ Denn die Vorgaben sind strikter geworden.
Die Anträge laufen über die NBank. Die wiederum hat einige Beispielrechnungen für die neuen Bedingungen aufgestellt. Beispiel 1: Ein Betrieb mit 37 Arbeitsplätzen baut eine neue Produktionshalle (Kosten: 1,25 Millionen Euro), kauft eine spezielle Drehmaschine zur Entwicklung eines neuen Produkts (Kosten: 400.000 Euro), installiert eine PV-Anlage (Kosten: 160.000 Euro) und schafft Software zur Erhöhung der Energieeffizienz von Anlagen an (Kosten: 20.000 Euro), wodurch acht neue Arbeitsplätze entstehen. Die Gesamtkosten von 1,83 Millionen Euro können mit 402.000 Euro bezuschusst werden.
Beispiel 2: Ein Hotel mit 17 Arbeitsplätzen baut neue Zimmer sowie einen Wintergarten (Kosten: 360.000 Euro), entsiegelt und begrünt eine Fläche (Kosten: 40.000 Euro), installiert eine Wärmepumpe (Kosten: 35.000 Euro) sowie eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher (Kosten: 195.000 Euro) und schafft dadurch zwei Arbeitsplätze. Die Gesamtinvestition von 630.000 Euro kann mit 180.000 Euro gefördert werden.
Eine gute Nachricht zum Schluss: Weder EFRE noch GRW unterliegen möglichen Sperren des Bundeshaushalts. Außerdem sind die beiden Töpfe nicht überzeichnet, wie es bei Bundesmitteln häufig der Fall ist. Das bedeutet: Wer die Bedingungen für eine Förderung erfüllt, wird sie auch erhalten.
Unsere IHKLW veranstaltet regelmäßig Expertengespräche zum Thema Fördermittel – in Celle in Kooperation mit Expert*innen von Stadt und Landkreis. IHKLW-Experte Sven Heitmann em­pfiehlt Unternehmen schon vor der Antragstellung eine Beratung. „Dabei blicken wir gemeinsam mit der NBank auf die Förderfähigkeit des jeweiligen Vorhabens und geben Tipps zur Antragstellung.“ Die NBank bietet zusätzlich eine Antragswerkstatt an. Anträge können jederzeit gestellt werden, eine erste Reaktion der NBank gibt es in der Regel innerhalb eines Monats. Dreimal im Jahr gibt es Bewilligungen: im Frühjahr, im Sommer und im Herbst.   
Carolin George

Was wird gefördert?
Niedersachsen Invest EFRE und Niedersachsen Invest GRW fördern Basisinvestitionen in Verbindung mit Kohlendioxid-reduzierenden Zusatzinvestitionen. Dazu zählen Planungs- und Ausschreibungskosten, Baukosten, Architektenhonorare, Maschinen und Anlagen, Einrichtungen, Gutachten, Patente und Lizenzen. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Weitere Förderprogramme im Bereich Energie sind unter zu finden.

Wer wird gefördert?
EFRE-Förderungen gelten ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen, GRW-Mittel sind auch für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden möglich. Für die Förderungen gibt es eine sogenannte Positivliste der förderfähigen Branchen. Achtung: Der Einzelhandel zählt nicht dazu.

Wo wird gefördert?
EFRE-Förderungen sind im gesamten Bezirk unserer IHK Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) möglich. Auch Unternehmen aus der Stadt Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn und Harburg können Anträge stellen. Sie lagen bisher außerhalb der Förderregionen.
In drei Landkreisen sind zusätzlich zu EFRE auch Förderungen aus dem GRW-Topf des Landes möglich: Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Heidekreis.

Wie viel wird gefördert?
Bei EFRE liegt der Höchstsatz bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei GRW sind es maximal 65 Prozent. Die EU unterscheidet zwischen „Stärker entwickelten Regionen“ und „Übergangsregionen“. In den Übergangsregionen liegen die Quoten höher als in den stärker entwickelten Regionen. Zur Übergangsregion zählt der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg, also die Landkreise Harburg, Lüneburg, Uelzen, Celle, Lüchow-Dannenberg und Heidekreis. Zu den stärker entwickelten Regionen gehören der Landkreis Gifhorn sowie die Stadt Wolfsburg.