Unterstützung für Unternehmen bei Inklusion

Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten – aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen für Arbeitgebende. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unterstützt Unternehmen rund um die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung jetzt mit den „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA).
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Präsenzen in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Lüneburg bieten eine kostenfreie und unabhängige Beratung, Information und Unterstützung bei allen Fragen der beruflichen Inklusion. Sie unterstützen bei Anträgen und informieren bei Veranstaltungen.
Rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen helfen die EAA durch
  • Klärung von Zuständigkeiten und Vernetzung mit den Akteuren des Förder- und Unterstützungssystems, Hilfe bei Anträgen auf Förder- und Unterstützungsleistungen
  • Bereitstellung regionaler und überregionaler Veranstaltungen für Geschäftsführungen und Personalverantwortliche – in Präsenz oder digital
  • Unterstützung bei der Fachkräftefindung und -bindung