Experten als Sachverständige gesucht

Sie erstellen Gutachten für Gerichte, Behörden, die Wirtschaft und für Privatleute: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Experten auf ihrem Gebiet. Die öffentliche Bestellung ist ein besonderes Gütesiegel, das von freien Sachverständigen unterscheidet – und einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung bedeutet.
„Die Nachfrage nach Sachverständigen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines Sachverständigen benötigen, greifen auf das IHK-Sachverständigenverzeichnis zurück, in dem alle öffentlich bestellten Sachverständigen gelistet sind“, sagt Patrick Stöhr, der bei unserer IHK Lüneburg-Wolfsburg das Sachverständigenwesen verantwortet. „Öffentlich bestellte Sachverständige genießen ein hohes Ansehen. Sie werden bei Gerichtsverfahren vorrangig beauftragt und erhalten nicht zuletzt deswegen interessante Aufträge.“
Wer diese Chancen nutzen und seine Expertise als öffentlich bestellter Sachverständiger vermarkten möchte, muss zunächst ein umfangreiches Prüfungsverfahren bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer durchlaufen. Auch unsere IHKLW überprüft und überwacht die sachliche und persönliche Eignung für öffentlich bestellte Sachverständige nach strengen Kriterien. Diese sind in Paragraf 36 der Gewerbeordnung und in der IHKLW-Sachverständigenordnung geregelt. Wichtig sind: überdurchschnittliche Kenntnisse auf einem Sachgebiet, die Fähigkeit, Gutachten erstellen und beurteilen zu können, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Zuverlässigkeit und Charakterstärke sowie ausreichende Lebens- und Berufserfahrung. Vor Kurzem wurde zudem die Altersgrenze für Sachverständige aufgehoben. Denn je älter die Sachverständigen, desto höher ihr Erfahrungsschatz. Ältere Sachverständige können selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen wollen.
Über das Prüfungs- und Zulassungsverfahren für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige informiert unsere IHKLW bei einem individuellen und unverbindlichen Erstgespräch. „Wir erläutern das Verfahren und die Voraussetzungen und geben eine erste Einschätzung, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Gegebenenfalls geben wir individuelle Empfehlungen zu Fortbildungen und Fachliteratur“, sagt Patrick Stöhr. Zu erreichen ist der IHKLW-Sachverständigen-Berater unter patrick.stoehr@ihklw.de und unter Tel. 04131 742-172. 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
PROFIL
  • Überdurchschnittliche Kenntnisse auf einem Sachgebiet
  • Fähigkeit zur Erstellung von Gutachten
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • Zuverlässigkeit und Charakterstärke
AUFGABEN
  • Beraten, Bewerten, Beurteilen und Erstellen von Gutachten für Unternehmen, Gerichte, Behörden und Privatpersonen
  • Schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten
VORTEILE
  • Besonderes Gütesiegel für nachgewiesene Fachkenntnisse und persönliche Eignung
  • Hohes Ansehen
  • Großer Bedarf
  • Interessante Aufträge
  • Wettbewerbsvorsprung gegenüber „freien“ Sach­verständigen
  • Vorranginge Beauftragung durch Gerichte (in Prozessordnungen ausdrücklich geregelt)
  • Listung im bundesweiten, öffentlichen Sachverständigen-Verzeichnis svv.ihk.de