Waldschutz setzt Unternehmen unter Druck

Ab Ende 2025 gilt in der EU ein neues Regelwerk mit großer Tragweite: Die Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach 2020 entwaldet wurden. Betroffen sind rund 370.000 Betriebe in Deutschland. Für große und mittlere Unternehmen greift die Pflicht zur Umsetzung ab dem 30. Dezember 2025, für Klein- und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026.
Diese Produkte stehen im Fokus
Die „EU Deforestation Regulation“ (EUDR) soll den weltweiten Verlust von Waldgebieten bremsen. Produkte, die in Verbindung zu Entwaldung oder Waldschädigung stehen, dürfen künftig nicht mehr in der EU gehandelt werden. Dazu zählen Rohstoffe wie Rindfleisch, Palmöl, Holz, Soja, Kautschuk, Kakao und Kaffee sowie zahlreiche Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Zeitungen oder Möbel.
Neue Pflichten für Unternehmen
Unternehmen müssen für ihre Sorgfaltserklärung ein umfassendes System aufbauen. Sie müssen Daten und Unterlagen zur Herkunft sammeln und Geokoordinaten der Anbauflächen ermitteln. Je nach Risikoeinstufung des Ursprungslands sind detaillierte Bewertungen nötig. Reichen diese nicht aus, verlangt die Verordnung zusätzliche Maßnahmen – etwa Satellitenüberwachung, Vor-Ort-Kontrollen oder Schulungen von Lieferanten. In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Umsetzung. Die Fristen wurden bereits einmal verlängert, weil technische und organisatorische Fragen ungeklärt blieben. Auch international sorgt die EUDR für Diskussionen. In einer gemeinsamen Erklärung mit den USA vom 21. August wurde zugesagt, die Interessen amerikanischer Produzenten und Exporteure zu berücksichtigen.
Forderungen der Wirtschaft
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterstützt zwar das Ziel der EU, Waldschutz stärker zu verankern, warnt jedoch vor massiven Belastungen für Unternehmen und den internationalen Handel. Rechtssicherheit sei derzeit nicht gegeben, heißt es aus der IHK-Organisation. Sie fordert deshalb, den Start der Verordnung zu verschieben, bis praktikable Lösungen vorliegen.
Konkret empfiehlt die DIHK, eine Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne relevantes Entwaldungsrisiko einzuführen, ein Testjahr ohne Sanktionen vorzusehen und Bagatellgrenzen für geringe Mengen einzubauen. Zudem brauche es eine kontinuierliche Folgenabschätzung, die Einführung eines einheitlichen Nachweises über entwaldungsfreie Erzeugung in der gesamten Wertschöpfungskette und praxistaugliche Alternativen zur Geolokalisierungspflicht.
Die Zeit bis Ende 2025 ist knapp. Ohne Anpassungen drohen nicht nur hohe Kosten und bürokratischer Aufwand, sondern auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland und Europa.
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