Geschäftschancen rund um den ukrainischen Wiederaufbau nutzen

Investitionsgarantien des Bundes schützen Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland gegen politische Risiken und tragen zur Sicherung von Projekten bei. Zu den Risiken, die abgedeckt werden können, zählen Verstaatlichung und Enteignung, Krieg und terroristische Akte. Matthias Koster, „Head of Ukraine Desk“ im Bereich der Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland bei der PricewaterhouseCoopers (PWC) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Herr Koster, inwiefern unterscheiden sich In­ves­ti­tionsgarantien von traditionellen Versicherungsprodukten für Unternehmen – warum lohnt es, sich mit dem Thema zu beschäftigen?
Nach dem Subsidiaritätsprinzip fördert der Bund mit den Investitionsgarantien deutsche Direktinvestitionen in politisch herausfordernden Märkten, zu denen sich private Versicherer eher zurückhaltend zeigen. Außerdem profitieren Garantienehmer bereits bei sich anbahnenden Problemen von dem Geleitschutz des Bundes. Oft kann der Bund auf diplomatischem Wege Probleme lösen, bevor Schäden entstehen.
Welche Rolle spielen Investitions­ga­ran­tien für Unternehmen, die im Ausland, speziell in politisch oder wirtschaftlich unsichere Märkte investieren wollen, konkret?
Investitionsgarantien sichern deutsche Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken – u. a. gegen Krieg, Enteignung und Konvertierungs- und Transferrisiken – ab. Bei einem Verlust der Investition entschädigt der Bund im Regelfall 95 Prozent des entstandenen Schadens. Diese Risikominderung macht es Unternehmen und Banken möglich, Investitionsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu finanzieren – auch unter oftmals schwierigen Rahmenbedingungen.
Wie funktionieren Beantragung und Inanspruchnahme?
Die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG ist als Mandatar des Bundes mit der Geschäftsführung der Investitions­ga­ran­tien beauftragt. Unternehmen mit Inte­resse an dem Instrument können sich jederzeit kostenfrei an uns wenden. Bei dem antragstellenden Unternehmen muss es sich um ein deutsches Unternehmen handeln. Das Investitionsprojekt muss seitens des Bundes als förderungswürdig und die Garantievergabe als risikomäßig vertretbar eingeschätzt werden. Das nach der Garantievergabe zu zahlende Entgelt beträgt üblicherweise 0,5 Prozent pro Jahr, gemessen an der abgesicherten Investition. Im Zuge der Antragstellung fällt bei größeren In­ves­ti­tionen in vielen Ländern auch eine einmalige Bearbeitungsgebühr an. Für die Ukraine wurde diese jedoch – zunächst befristet bis Ende 2025 – ausgesetzt.
Welche speziellen Herausforderungen bergen Investitionen in der Ukraine?
Unternehmen berichten uns beispielsweise immer wieder von Ausfällen der Energieversorgung. Diesen Ausfällen begegnen sie mittlerweile oftmals über den Einsatz von Notstromaggregaten. Außerdem müssen Unternehmen in ihrer Investitionsplanung berücksichtigen, wie sich der Kriegszustand auf die Verfügbarkeit von Fachkräften auswirkt. Die Kosten des Wiederaufbaus der Ukraine werden auf mehrere Hundert Milliarden US-Dollar geschätzt. In einem Land, in dem ein Wiederaufbau in diesem Umfang ansteht, bestehen sicherlich große wirtschaftliche Chancen für Investoren. Neben dem Wiederaufbau bietet die EU-Beitrittsperspektive der Ukraine auch langfristig erhebliches Potenzial gerade auch für deutsche Investoren. Viele deutsche Unternehmen positionieren sich mit Hilfe der Investitionsgarantien bereits heute, um Geschäftschancen im Kontext des ukrainischen Wiederaufbaus zu nutzen.
In welchem Fall würden Investitionsgarantien konkret greifen?
In vielen Ländern nutzen Investoren die Garantien, um sich vor enteignenden Projekteingriffen staatlicher Akteure zu schützen. In der Ukraine befürchten Unternehmen dagegen eher den Verlust ihrer Investition durch russischen Raketenbeschuss. In der Tat hat der Bund seit der Ausweitung des russischen Angriffskriegs auch bereits Entschädigungszahlungen aus Kriegsrisiken in der Ukraine geleistet.
Anne Klesse
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