Steuertipps für die Unternehmensnachfolge

Was ist vor einer Unternehmensnachfolge steuerlich zu beachten? Kerstin Ostermann, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge, gibt Tipps.

Tipps für Nachfolgende

Die Rechtsform des Unternehmens spielt bei der Finanzierung eine bedeutende Rolle. Wer ein Einzelunternehmen kauft und Werte wie Waren oder Maschinen abkauft, kann diese abschreiben. Wenn GmbH-Anteile übernommen werden, sind diese Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar. Erworbene Gesellschaftsanteile können erst bei ihrem Verkauf steuerlich geltend gemacht werden.
Zudem ist es oft so, dass alte Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen und Kredite bedient werden müssen, sich die ersten Zahlungseingänge aber hinziehen. Das kann schnell zu einem Liquidationsengpass führen. Auch bei der Abschreibung der Wirtschaftsgüter empfehle ich, diese mit dem Zeitraum der Tilgung zu koppeln. Wer zu schnell abschreibt, genießt zwar eine Steuerminderung, nach ein paar Jahren ist die Steuerbelastung aber sehr viel höher, während gleichzeitig getilgt werden muss.

Übergabe des eigenen Unternehmens

Eine typische Problematik ist die Betriebsaufspaltung: Oft sind es steuerverstrickte Gebäude, die mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen, aber nicht mit verkauft werden. Auch gibt es teilweise Pensionszusagen, die sich steuermindernd ausgewirkt haben und noch ausgezahlt werden müssen. Aufgrund der Zinslage gibt es oft ein Ungleichgewicht zwischen Rückstellungen und den dafür gebildeten Rücklagen.
Grundsätzlich ist eine Vorlaufzeit von zwei bis fünf Jahren zu empfehlen, um beispielsweise andere Gesellschaften zu gründen, in die bestimmte Dinge vor dem Verkauf verschoben werden. Dafür muss klar sein, was genau zum Betrieb gehört und was davon veräußert werden soll. Auch herrschen oft völlig falsche Vorstellungen über den Verkaufspreis. Zuletzt muss überlegt werden, ab wann die Beschäftigten einbezogen werden – wenn sie das Unternehmen vor dem Verkauf verlassen, geht mitunter Kompetenz verloren, was den Wert des Unternehmens mindert.

Steuerfragen bei familieninternen Nachfolgen

Hier steht die Frage im Mittelpunkt: Gibt es einen Kaufpreis oder erfolgt die Nachfolge unentgeltlich? Bei Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer gibt es sehr hohe Freibeträge und Vergünstigungen, aber auch strenge Voraussetzungen.
IHK Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1 | 21335 Lüneburg
Tel. 04131 742-0 
Mail: service@ihklw.de