Korrektur des Beitragsbescheids
Die Berechnung der IHK-Beiträge erfolgt auf der Grundlage der von Ihrem Finanzamt festgesetzten Höhe Ihrer gewerblichen Einkünfte. Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Sie möchten die Höhe Ihrer vorläufigen Veranlagung anpassen? Dann teilen Sie uns hier die Bemessungsgrundlage für die Korrektur mit.
Liegt Ihnen ein aktuell geänderter Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt vor? Dann beantragen Sie hier eine Beitragskorrektur und fügen uns die entsprechenden Nachweise als Datei bei (pdf, jpeg).
Für einen Antrag auf Beitragsbefreiung für Kleingewerbetreibende (Nichtkaufleute) nutzen Sie bitte unser Online-Formular Vorläufige Beitragsfreistellung (nur für Kleingewerbetreibende).
Hinweis: Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt eine Abrechnung.