Nr. 6500610

Vorläufige Beitragsfreistellung (nur für Kleingewerbetreibende)

Haben Sie eine vorläufige Veranlagung erhalten und erwarten, dass Ihr Gewinn unter der Freistellungsgrenze von 5.200 Euro in diesem Jahr liegen wird? Dann können Sie hier Ihre Beitragsbefreiung beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Befreiungsantrag nur bei einer vorläufigen Veranlagung eines Kleingewerbetreibenden möglich ist und nur für das laufende Beitragsjahr gewährt wird.
Bei einer vorläufigen Veranlagung erfolgt die Berechnung auf Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb.
Hinweis: Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt eine Abrechnung.