28.10.2024

Sondergebiete: Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung?

Lieferungen in Sondergebiete werfen immer wieder eine Vielzahl von Fragen auf.

  • Muss ich eine Ausfuhranmeldung machen?
  • Wie ist die Rechnung korrekt zu erstellen?
  • Brauche ich einen Ausfuhrnachweis oder einen Statusnachweis (T2L)?
  • Was ändert sich beim T2L ab März 2024?
Im nachfolgenden Text werden diese Fragen beantwortet.

Gebiete, die weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der EU zählen

Sendungen auf Gebiete wie die Inseln Färöer, Gibraltar oder Helgoland werden wie Sendungen in ein Drittland behandelt. Für Anmeldung und Rechnung gilt:
  • Ausfuhranmeldung (Code: EX)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)

Gebiete, die zum Zollgebiet, aber nicht zum Mehrwertsteuergebiet der EU gehören

Für Sendungen auf Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder die überseeischen französischen Departements gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung (Code: CO)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren:
    • T2L- oder T2LF-Dokument/Einheitspapier: Dies wird zum 1. März 2024 ersetzt durch das neue System Proof of Union Status (PoUS). Das gilt auch für sogenannte “zugelassene Aussteller” (ACP). Aktuell sind keine Übergangsfristen vorgesehen, dass sollte sich noch ändern.
    • Der Nachweis mit Handelsdokumenten bei einem Sendungswert bis 15.000 Euro bleibt unverändert möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung). Bei Sendungen über 15.000 Euro bleibt der T2L-Vermerk mit Sichtvermerk der Zollstelle bis zum 15. August 2025 möglich, danach muss das PoUS-Modul genutzt werden.

Andorra und San Marino

Zwischen der EU und Andorra sowie San Marino besteht eine Zollunion. Das bedeutet, dass die meisten Waren sich zollfrei zwischen den Gebieten bewegen können. Ausgenommen sind im Warenverkehr mit Andorra Waren der Kapitel 1-24, mit San Marino EGKS-Waren. Für den Warenverkehr gelten folgende Regeln:
  • Ausfuhranmeldung; Hinweis für Lieferungen nach San Marino: EU-Ausgangszollstelle ist Rimini
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
  • Nachweis des Unionscharakters der Waren:
    • T2L- oder T2LF-Dokument/Einheitspapier: Dies wird zum 1. März 2024 ersetzt durch das neue System Proof of Union Status (PoUS). Das gilt auch für sogenannte “zugelassene Aussteller” (ACP). Aktuell sind keine Übergangsfristen vorgesehen, dass sollte sich noch ändern.
    • Der Nachweis mit Handelsdokumenten bei einem Sendungswert bis 15.000 Euro bleibt unverändert möglich (T2L-Vermerk auf Rechnung). Bei Sendungen über 15.000 Euro bleibt der T2L-Vermerk mit Sichtvermerk der Zollstelle bis zum 15. August 2025 möglich, danach muss das PoUS-Modul genutzt werden.
Hier finden Sie weiterführende Zoll-Informationen zur Umstellung T2L/T2LF auf PoUS.

Tabellarische Übersicht der Sondergebiete

Territorien Umsatzsteuerrechtliche / Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung Zollrechtliche Behandlung
Andorra Drittlandsgebiet Zollunion
Akrotiri, Dhekalia (Hoheitsgebiete GB)
werden auch nach Ablauf der Brexit- Übergangsfrist am 1. Januar 2021 als Unionsgebiet behandelt
Unionsgebiet Unionsgebiet
Ålandinseln (FI) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Aruba, Curacao, St. Martin (niederländischer Teil), Bonaire, Saba, St. Eustatius (niederländischer Teil) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Azoren (PT) Unionsgebiet Unionsgebiet
Balearen (ES) Unionsgebiet Unionsgebiet
Berg Athos (GR) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Ceuta, Melilla (ES) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Campione d'Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees (IT) Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: seit 1.1.2020 Unionsgebiet
bis 31.12.19 Drittlandsgebiet

seit 1.1.2020 Unionsgebiet
Faröer Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Fürstentum Monaco Unionsgebiet (wie Umsätze mit Herkunft Frankreich zu behandeln) Unionsgebiet
Gibraltar (GB) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Grönland Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen (DE)
Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Insel Man (GB)
Drittlandsgebiet
seit 1. Januar 2021
Drittlandsgebiet
seit 1. Januar 2021
Kanalinseln (GB)
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
seit 1. Januar 2021
Kanarische Inseln (ES) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
Livigno (IT) Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Madeira (PT) Unionsgebiet Unionsgebiet
San Marino Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: Unionsgebiet
Zollunion
überseeische französische Departements: Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion, St. Martin (frz. Teil), Mayotte (FR) Drittlandsgebiet Unionsgebiet
überseeische französische Gebietskörperschaften und Gebiete: Neukaledonien, St. Barthélemy, Saint-Pierre, Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet
Vatikan Drittlandsgebiet Drittlandsgebiet