25.03.2024

Sachverständiger muss auf Antrag einer Partei angehört werden

Auch wenn das Gericht selbst das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht, dürfen Fragen einer Partei nicht zurückgewiesen werden, da ansonsten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung vorliegt (BGH, 28.09.2023, Az.: V ZR 3/23).
Quelle: IfS-Newsletter vom 29.02.2024