07.04.2026
Sachverständigenpraxis
KI ist in aller Munde – und im nachfolgenden Fall des AG Köln vom 02.07.2025 (Az.: 312 F 130/25) auch in einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts. Dieser hatte nach Auffassung des AG Köln Entscheidungen und Kommentarstellen mit KI generiert – diese waren offenbar frei erfunden.
Das Gericht sprach eine deutliche Rüge aus und wies darauf hin, dass der wissentlich falsche Vortrag über Inhalt und Aussagen von Gesetzen und Urteilen einen Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte darstelle. Die Entscheidung kann in ihrer Aussage durchaus auch auf Sachverständige übertragen werden.
Quelle: IfS-Monatsspiegel 12/2025