Reisekosten

Wochen- bzw. Monatskarten sind regelmäßig für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen nicht objektiv erforderlich. Auch eine anteilige Erstattung der Kosten, bzw. eine Erstattung der fiktiven Kosten eines Einzelfahrscheins, ist insoweit nicht möglich.
Eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten für das Deutschlandticket, das regelmäßig zur Verfügung steht (Abonnement, Erwerb bereits für eine andere Fahrt), kommt nicht in Betracht. Etwas anderes gilt aber, wenn das Deutschlandticket für die Fahrt zum Gerichtstermin erworben worden ist, weil es geringere Kosten verursacht als ein Einzelfahrschein (LSG Bayern, 25.02.2025; Az.: L 3 SB 67/23).
Quelle: IfS-Newsletter vom Mai 2025