13.12.2023

Ortstermine auch samstags nicht ausgeschlossen

Die Parteien des selbständigen Beweisverfahrens haben dem Grunde nach in analoger Anwendung des § 357 ZPO ein Anwesenheitsrecht bei einem Messtermin des Sachverständigen, unter der Prämisse, dass sie vor Ort den Anweisungen des Sachverständigen im Hinblick auf ein möglichst geräuscharmes Verhalten Folge leisten, um keinen Einfluss auf die Messergebnisse zu nehmen (LG Kleve, 13.07.2023, Az.: 1 OH 25/21).
Quelle: IfS-Monatsspiegel vom September 2023