10.12.2025

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

Bundestag stimmt Gesetzentwurf zu.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2780) angenommen.
Dabei kann das Gericht entscheidungserhebliche Tatsachen auch durch Aussagen von Zeugen und Auskünfte von Sachverständigen feststellen, die mittels Bild- und Tonübertragung, schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mithilfe anderer geeigneter digitaler Kommunikationsmittel erfolgen. Das Gesetz könnte bereits Anfang 2026 in Kraft treten.
Quelle: IfS-Monatsspiegel 11/2025