20.08.2021

Notfall-Handbuch für Unternehmen

Viele Sachverständige wissen längst, dass sie Vorkehrungen treffen müssten für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage sein sollten, den Betrieb zu führen. Die Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, ist aber oft gering. Doch es geht um Verantwortung für Kunden, Gerichte, Geschäftspartner, Mitarbeiter oder die Familie. Es gilt sicherzustellen, dass das Unternehmen auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie plötzlicher Krankheit oder Tod des Unternehmers vor unnötigem Schaden bewahrt wird.
Doch Unglücke passieren – naturgemäß – unvorbereitet und aus heiterem Himmel. Unfälle oder Krankheiten lassen sich in aller Regel nicht vorhersagen. Es besteht die Gefahr, dass ohne entsprechende Vorbereitungen im schlimmsten Fall alle Räder stillstehen. Um den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, sollte es deshalb einen Notfallplan geben.
Mit überschaubarem Aufwand lässt sich eine Anweisung für den Notfall erstellen. Anhand von Checklisten und Formularen erklärt das IHK- Handbuch, für welche Notlagen Vorsorge zu treffen ist:
  1. Stellvertretung: - Wer übernimmt im Notfall kurzfristig die Geschäftsführung?
  2. Private Vollmachten (z. B. privates Vermögen, Patientenverfügung)
  3. Geschäftliche Vollmachten (z. B. Handlungsvollmachten)
  4. Über den Tod hinausgehende Vollmachten (Regelungen im Testament)
  5. Wichtige Adressen und Ansprechpartner
  6. Anweisungen für wichtige Projekte
  7. Passwörter, Codes und PINs für Computer, Online Banking, usw.
  8. Aufbewahrungsort von wichtigen Unterlagen, Zweitschlüsseln usw.
Das Notfall-Handbuch soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, die wichtigsten Regelungen konkret umzusetzen.