07.04.2026

Neues zum JVEG

Dass Sachverständige bei Übernahme des Gutachtenauftrags prüfen müssen, ob die vom Gericht vorgegebene Gesamtvergütung für die Gutachtenerstattung ausreicht, ist bekannt.
Auch die Rechtsfolgen einer Überschreitung des Vorschusses und die Kürzungsmöglichkeit kennt der Sachverständige nur zu gut. Weniger bekannt zu sein scheint die Möglichkeit, vor der Endabrechnung bereits einen Teil der Endvergütung über einen Vorschuss bezahlt zu bekommen. Zumindest finden sich in der Rechtsprechung relativ wenige Entscheidungen, die sich mit der Anwendung des § 3 JVEG beschäftigen oder deren Vorgaben unterschiedlich auslegen.
Quelle: IfS-Monatsspiegel 12/2025