25.03.2024

Förderung von Videoverhandlung - Anordnung auch gegenüber Sachverständigen

Der Bundestag hat am 17.11.2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (DS 20/8095) zur Erhöhung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen – dies in der Fassung der Empfehlungen des Rechtsausschusses (DS 20/9354).
Bislang dürfen mündliche Verhandlungen, Güteverhandlungen und Erörterungstermine sowie die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Parteien per Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden. Künftig soll das Gericht eine Videoverhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern durch Anordnung verbindlich machen können.
Quelle: IfS-Newsletter vom 12.12.2023