13.12.2023

Entgeltfreier elektronischer Kommunikationsweg mit den Gerichten

Seit dem 13. Oktober 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger ein digitales Justizpostfach zur entgeltfreien Kommunikation mit Gerichten einrichten. Der Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) ermöglicht eine digitale und rechtssichere Kommunikation mit der Justiz. Auch Sachverständige können den Weg für die Übertragung von Gutachten entsprechend 130a ZPO, Abs. 1, 4 und 5. nutzen.
Für die Anwendung „Mein Justizpostfach“ benötigen sie ein OZG-Nutzerkonto des Bundes mit einer BundID (https://id.bund.de/de). Mit diesem können Sachverständige auf der Internetseite von „Mein Justizpostfach“ ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit den Gerichten einrichten. „Mein Justizpostfach“ ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de erreichbar.
In der kommenden Ausgabe der IfS-Informationen werden wir detailliert über die Anwendung berichten.
Quelle: IfS-Monatsspiegel vom September 2023